Hintergrund: Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 7.7.2021 das Niedersächsische Grundsteuergesetz verabschiedet. Niedersachsen hat damit die mit Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG geschaffene Möglichkeit, ganz oder zum Teil von den bundesgesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer abzuweichen, genutzt. Niedersachsen führt nach Baden-Württemberg als zweites Land insbesondere im Bereich der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer mit einem sog. Flächen-Lage-Modell ein eigenes Grundsteuermodell ein (vgl. NWB Grundsteuergesetz Kommentar).
Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1.7.2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2022. Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides zu zahlen, bis dahin gelten bestehende Regelungen fort (s. unsere Online-Nachricht v. 20.12.2021).
Das FinMin Niedersachsen erläutert weiterhin:
- In den Erläuterungsschreiben sind auch Grundstücksinformationen enthalten, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind. Die Eigentümer müssen sie überprüfen.
- Der eingerichtete Grundsteuer-Viewer gibt Hilfestellung. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Flächen online abzulesen sind.
- Die Finanzverwaltung ermittelt einen Lage-Faktor, der in die Berechnung einbezogen wird. Dafür wird als Indikator der Bodenrichtwert für das jeweilige Grundstück genutzt und mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Dahinter steht, dass eine Gemeinde dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen bietet, z. B. in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs-/Lebensqualität. Diese Unterschiede werden im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell berücksichtigt. Mithilfe des Grundsteuer-Viewers lässt sich der Lage-Faktor für jeden nachvollziehen.
- Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können in Niedersachsen die Erklärungsabgabe übernehmen.
- Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.
Quelle: FinMin Niedersachsen Pressemitteilung v. 4.2.2022 (JT)
Verwandte Artikel:
- Mandanten-Information 2/2022 (März/April) NWB ZAAAI-02905
- Die Grundsteuer nach der Gesetzesreform - Berechnungsprogramm NWB NAAAH-30144
- Schwerpunkt | Grundsteuer, NWB Online-Beitrag NWB AAAAI-02439
- Stöckel, Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022, NWB 52/2021 S. 3884 NWB SAAAI-00596
- Grootens, Grundsteuergesetz Kommentar NWB JAAAH-48824
Diese Kurse könnten Sie interessieren:
- Buchführung - Anspruchsvolle Buchungssätze und Aktuelles
- Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
- Zertifizierter Lohn- und Gehaltsbuchhalter im Abendlehrgang (Online)
- Intensivvorbereitung auf den mĂĽndlichen Teil der Steuerfachwirt-PrĂĽfung
- Grundsteuerreform – Organisatorische Umsetzung in der Steuerberatungskanzlei
- Typische Stolperfallen beim internationalen Warenverkehr B2B
- EndrissMedia+ – Alle Seminarvideos – unbegrenzt – 365 Tage – 24/7