AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen für Lehrgänge, Seminare und Prüfungen der Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG

(Stand: 01. Oktober 2024)

  1. Geltungsbereich
    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG – nachfolgend als „Steuer-Fachschule“ bezeichnet – und den Teilnehmern von Lehrgängen, Seminaren und Prüfungen.

    Abweichende AGB – insbesondere die AGB der Steuer-Fachschule für Inhouse-Schulungen und die Nutzungsbedingungen der EndrissMedia+ Mediathek – finden keine Anwendung.
     
  2. Vertragsschluss
    1. Anmeldungen sind verbindlich. Der Vertragsschluss über die Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren und Prüfungen erfolgt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung bei dem Teilnehmer. Die Darstellung der Produkte auf der Webseite stellt noch kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
    2. Ein rechtlich verbindliches Angebot kann durch das Hinzufügen eines Produkts in den virtuellen Warenkorb und dort nach Angabe der persönlichen Daten und Rechnungsdaten, Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Steuer-Fachschule und das anschließende Klicken auf den „Jetzt Buchen“-Button abgegeben werden. Alternativ kann das Angebot auch über von der Steuer-Fachschule zur Verfügung gestellten Kommunikationswegen erfolgen. Die Annahme des Angebots durch die Steuer-Fachschule erfolgt durch eine separate Anmeldebestätigung.
       
  3. Inhalt und Durchführung von Lehrgängen, Seminaren & Prüfungen
    1. Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen Lehrgangs- und Seminarprogramm bzw. der Prüfungsordnung. Das jeweils aktuelle Lehrgangs- und Seminarprogramm bzw. die Prüfungsordnung kann auf Anforderung übermittelt werden.
    2. Die Teilnahme an von der Steuer-Fachschule angebotenen Lehrgängen, Seminaren und Prüfungen ist personengebunden. Das bedeutet, dass die von der Steuer-Fachschule angebotenen Lehrgänge, Seminare und Prüfungen nur von den Personen besucht werden dürfen, die vertraglich zur Teilnahme an der Veranstaltung mit der Steuer-Fachschule berechtigt sind.
    3. Die Steuer-Fachschule behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Lehrinhalte auch ohne Zustimmung des Teilnehmers an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen.
    4. Die Steuer-Fachschule behält sich ferner vor, organisatorische Änderungen wie Terminänderungen, einen Wechsel des Unterrichtsortes und der Unterrichtsform (Wechsel des Präsenzunterrichts auf Onlineunterricht) sowie im Einzelfall die Absage von Veranstaltungen oder Teilen hiervon vorzunehmen.
    5. Die Anfertigung und Weiterverbreitung von Bild- und Tonaufzeichnungen der Lehrgänge/Seminare/Prüfungen und einzelnen Teilen hiervon durch die Teilnehmer ist untersagt.
    6. Die Steuer-Fachschule stellt als weitere Leistung Video-Lehrgänge (auch „Video-Kurse“ genannt) als digitale Inhalte bereit. Der Inhalt der Video-Lehrgänge ergibt sich aus dem jeweiligen Lehrgangsprogramm. Die Bereitstellung der Video-Lehrgänge erfolgt mittels Streaming-Technik über die Website der Steuer-Fachschule. Für die Wiedergabe des Streams sind technische Mindestanforderungen zu erfüllen, die dem Teilnehmer auf der Website der Steuer-Fachschule mitgeteilt werden. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung dafür, dass das von ihm für die Wiedergabe genutzte Endgerät diese technischen Mindestvoraussetzungen erfüllt. Die Video-Lehrgänge sind ab Vertragsschluss für einen Zeitraum von 12 Monaten über die von der Steuer-Fachschule bereitgestellte Plattform für den Teilnehmer abrufbar.
  4. Webinare
    1. Der Zugang für die Teilnahme an Webinaren (sowohl online Live-Seminare als auch online Live-Lehrgänge) erfolgt durch die Zusendung eines Einladungslinks, die Übermittlung der Zugangsdaten für die Veranstaltung oder die Bereitstellung der Zugangsdaten auf der Endriss-Lernplattform.
    2. Für die Teilnahme an den Webinaren benötigt der Teilnehmer einen PC/Laptop/Tablet oder ein Smartphone mit Internetanschluss und angeschlossenem Audio (Lautsprecher/Kopfhörer und ggf. Mikrofon). Die Teilnahme erfordert ggfls. die vorherige Installation der Software des Anbieters des von der Steuer-Fachschule genutzten Videokonferenzsystems.
    3. Einige Webinare werden aufgezeichnet und archiviert. Sofern eine solche Nutzung ausdrücklich zwischen dem Teilnehmer und der Steuer-Fachschule vereinbart ist, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, die archivierten Kursinhalte und etwaige dazugehörige Lernmaterialien für eine von der Steuer-Fachschule bestimmten Dauer über die digitalen Lernportale der Steuer-Fachschule – nachfolgend „Lernportale“ genannt – erneut abzurufen. Der Zugriff auf die Lernportale erfolgt passwortgeschützt unter Verwendung der dem Teilnehmer von der Steuer-Fachschule zugeteilten Zugangsdaten.
    4. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Webinaren und den Zugriff auf das entsprechende Lernportal auf eigene Kosten zu schaffen und aufrechtzuerhalten, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware.
  5. Pflichten des Teilnehmers bei Webinaren
    1. Der Teilnehmer hat die vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellten, kursspezifischen Teilnahmebedingungen zu beachten.
    2. Es ist dem Teilnehmer ausdrücklich untersagt, anderen als angemeldeten Kunden Zugang zu den Webinaren oder den archivierten Kursinhalten zu ermöglichen oder zu gestatten (beispielsweise durch gemeinsame Nutzung eines Bildschirms oder Vorführung über einen Beamer). Dem Teilnehmer ist es ebenfalls ausdrücklich untersagt, Webinare ganz oder teilweise digital oder analog mitzuschneiden oder durch Screenshots aufzuzeichnen. Dasselbe gilt im Hinblick auf archivierte Kursinhalte.
    3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten für die Webinare sowie die Lernportale geheim zu halten und durch angemessene Maßnahmen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.  
    4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Steuer-Fachschule unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte für den Missbrauch seiner Zugangsdaten gibt bzw. wenn er Kenntnis davon erlangt, dass ein Dritter von seinen Zugangsdaten Kenntnis genommen hat. Die Steuer-Fachschule behält sich das Recht vor, die Zugangsdaten des Teilnehmers aus Sicherheitsgründen zu ändern; in einem solchen Fall wird die Steuer-Fachschule den Teilnehmer unverzüglich informieren.
    5. Der Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für alle Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, und zwar auch dann, wenn diese Handlungen durch Dritte vorgenommen werden, denen er vorsätzlich oder fahrlässig den Zugang ermöglicht hat.
  6. Rechte der Steuer-Fachschule zur Verhinderung und Ahndung von Verstößen, Vertragsstrafe
    1. Die Steuer-Fachschule ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung der Webinare und der archivierten Kursinhalte über den zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. Der Teilnehmer darf keine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen der Steuer-Fachschule zu umgehen oder zu überwinden.
    2. Die Steuer-Fachschule behält sich vor, den Zugang des Teilnehmers zu den Webinaren sowie zu den Lernportalen bis zu einer Aufklärung der Umstände und Verdachtsausräumung vorübergehend zu sperren und/oder gegebenenfalls bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass
      • durch die vom Teilnehmer eingesetzten Technologien, die Funktionalität oder Sicherheit der Webinare oder der Lernportale beeinträchtigt oder die Möglichkeiten von der Steuer-Fachschule eingeschränkt werden, die Zugangsberechtigung des Teilnehmers sowie die Zulässigkeit von Art und Umfang der Nutzung zu überprüfen und eine Leistungserschleichung zu verhindern,
      • eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten des Teilnehmers durch Dritte vorliegt,
      • der Teilnehmer gegen eine der unter Ziff. 5 genannten Pflichten verstößt oder verstoßen hat, oder
      • wenn sonstige Umstände vorliegen, die die Steuer-Fachschule zu einer Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen würden.

        Die Geltendmachung weiterer Rechte und Ansprüche von der Steuer-Fachschule, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt
    3. Bei der Auswahl der Maßnahmen nach Ziff. 6.2 berücksichtigt die Steuer-Fachschule die eigenen Betriebserfordernisse und Haftungsrisiken sowie die berechtigten Interessen des Teilnehmers (z.B. Verschulden, Gewicht der Pflichtverletzung, Stellungnahme des Teilnehmers) angemessen. Die Steuer-Fachschule wird den Teilnehmer von einer vorübergehenden oder dauerhaften Einschränkung oder Sperrung seines Zugangs zu den Webinaren und/oder zu den Lernportalen unter Angabe der Gründe unverzüglich informieren und ihm soweit zumutbar vorab Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Soweit der Teilnehmer den Verdacht ausräumt, unterbleibt die Sperrung bzw. wird diese wieder aufgehoben.
    4. Verstößt der Teilnehmer gegen eine Pflicht unter Ziff. 5, ist der Teilnehmer verpflichtet, an die Steuer-Fachschule eine nach billigem Ermessen von der Steuer-Fachschule festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Dabei beträgt die Höhe der Vertragsstrafe jeweils mindestens EUR 5.001,00. Die Pflicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe gilt nicht, wenn der Teilnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
  7. Schutzrechte der Steuer-Fachschule, Nutzungsrechte der Teilnehmer
    1. Die Webinare, die archivierten Kursinhalte sowie bereitgestellte Lernmaterialien, Informationen, Texte, Software, Bilder, Videos, Grafiken, Sound und/oder sonstige Inhalte sind durch Urheber-, Leistungsschutz- sowie Markenrechte geschützt. Diese Rechte stehen ausschließlich der Steuer-Fachschule und ihren Lizenzgebern zu. Der Teilnehmer erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten.
    2. Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen, oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, sowie sonstige der Identifikation der Steuer-Fachschule oder des Nutzungsrechtsgebers oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
    3. Der Teilnehmer erhält das Recht am vertragsgegenständlichen Webinar zu privaten Zwecken der beruflichen Weiterbildung teilzunehmen sowie - sofern eine solche Nutzung ausdrücklich vereinbart ist - die archivierten Kursinhalte während der von der Steuer-Fachschule bestimmten Dauer über die Lernportale für eigene Lernzwecke abzurufen und etwaige dazugehörige Lernmaterialien - soweit technisch zugelassen - zu privaten Zwecken herunterzuladen und auf dem von ihm verwendeten Endgerät abzuspeichern und auszudrucken. Dabei ist ausschließlich der Teilnehmer selbst berechtigt, im Rahmen seiner Buchung an den vertragsgegenständlichen Webinaren teilzunehmen und die archivierten Kursinhalte und Lernmaterialien für eigene Schulungszwecke abzurufen.
    4. Jede darüberhinausgehende Nutzung und/oder Verwertung der Webinare, archivierten Kursinhalte oder Lernmaterialien ist untersagt. Insbesondere ist es dem Teilnehmer ohne eine entsprechende schriftliche Zustimmung von der Steuer-Fachschule untersagt, Webinare, archivierte Kursinhalte oder Lernmaterialien im Ganzen oder in Teilen zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder anderweitig zu verbreiten. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Teilnehmers zur Anfertigung privater Vervielfältigungsstücke gemäß § 53 Urhebergesetz (UrhG).
    5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, der Steuer-Fachschule auf Verlangen schriftlich Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der Webinare, der archivierten Kursinhalte und Lernmaterialien zu erteilen, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung, insbesondere für eine Übernutzung vorliegen. Sonstige Rechte und Ansprüche der Steuer-Fachschule bei vertragswidriger Nutzung bleiben unberührt.
    6. Die Steuer-Fachschule weist den Teilnehmer ausdrücklich darauf hin, dass eine unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Kursinhalte strafrechtlich verfolgt werden kann.
  8. Nutzung der Ton- und Videofunktion bei Webinaren
    Der Dozent darf die Teilnehmer von Webinaren zur Nutzung der Ton- und Videoübertragungsfunktion des Videokonferenzsystems auffordern, sofern dies aus didaktischen Gründen notwendig ist oder die Art und der Umfang der Interaktion mit den Teilnehmern bei einer vergleichbaren Veranstaltung in Präsenzunterricht entspricht. Bei Teilnehmern, deren Teilnahme durch öffentlich-rechtliche Mittel gefördert wird, kann die Steuer-Fachschule, die für die Leistungserbringung gegenüber dem Kostenträger notwendige Anwesenheitserfassung ebenfalls im Wege der Ton- und Videoübertragungsfunktionen durchführen und die Teilnehmer hierzu zur Nutzung der Funktionen auffordern.
  9. Zahlungsbedingungen
    Die Zahlung der Lehrgangs- und Seminargebühren erfolgt durch Banküberweisung des Vertragspartners gegen Rechnung der Steuer-Fachschule. Die Fälligkeit der Gebühren richtet sich nach dem auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsdatum. Wurde für einen Lehrgang eine Ratenzahlungsvereinbarung zwischen der Steuer-Fachschule und dem Vertragspartner vereinbart, so ist die auf den jeweiligen Monat entfallende Gebühr am ersten Werktag dieses Folgemonats fällig.
    Soweit die Steuer-Fachschule Leistungen gemäß § 4 Nr. 21 a) UStG umsatzsteuerfrei anbietet, behält sie sich im Falle des Wegfalls dieser Steuerbefreiung vor, auf ihre Leistungen Umsatzsteuer zu erheben und diese vom Vertragspartner zu vereinnahmen.
  10.  Rücktritt/Kündigung/Umbuchung
    1. Der Rücktritt von der Teilnahme an einem Lehrgang/Seminar oder einer Prüfung (ausgeschlossen sind Prüfungen, die Bestandteil eines Lehrgangs sind) kann bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ohne Kosten für den Teilnehmer erklärt werden. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, ist die volle Gebühr zu entrichten. Sofern in der jeweiligen Lehrgangs-/Seminar- oder Prüfungsinformation abweichende Kündigungsfristen aufgeführt sind, gelten diese vorrangig (siehe 10.2). Ein Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen. Solange der Vertrag zwischen Teilnehmer und Steuer-Fachschule besteht, entbindet die Nichtteilnahme an einem Lehrgang/Seminar oder einer Prüfung oder Teilen davon nicht von der Zahlungsverpflichtung.
    2. Eine ordentliche Kündigung durch den Teilnehmer ist nur bei bestimmten Lehrgängen vorgesehen. Eine Liste der Lehrgänge, bei denen eine ordentliche Kündigung vorgesehen ist und die für eine Kündigung geltenden Fristen können Sie unter der URL www.endriss.de/service/datenschutz/ruecktrittsbedingungen-kuendigungsfristen/ abgerufen werden.
    3. Bei Lehrgängen, die eine Prüfung inkludieren und mit einem entsprechenden eigenen Zertifikat der Steuer-Fachschule abschließen, können die Teilnehmer bis zum Prüfungstermin eine Umbuchung der Prüfung auf einen späteren Termin vornehmen. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 EUR erhoben.
  11.  Haftung

    Die Steuer-Fachschule haftet nicht für Schäden des Vertragspartners, insbesondere für solche, die durch Unfälle in den Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume mitgebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände, entstehen.

    Die Steuer-Fachschule haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

    Die Steuer-Fachschule haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Steuer-Fachschule oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von der Steuer-Fachschule gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

    Die Steuer-Fachschule haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

    Die Steuer-Fachschule haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf € 25.000, - je Schadensfall.

    Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

    Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Steuer-Fachschule, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  12.  Höhere Gewalt
    Im Falle der Absage der Schulungsveranstaltung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere auf Grund von Pandemien und behördlichen und/oder gesetzlichen Veranstaltungsverboten, Erkrankung des Dozenten oder aus von der Steuer-Fachschule oder dem Vertragspartner nicht zu vertretenden Umständen ist die Steuer-Fachschule lediglich zur Erstattung des etwaig durch den Vertragspartner bereits geleisteten Entgeltes verpflichtet. Die Steuer-Fachschule informiert den Vertragspartner unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern über den Ausfall der Schulungsveranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners – insbesondere Schadensersatzansprüche – bestehen nicht.
  13.  Schlussbestimmungen
    1. Abweichungen von diesen AGB bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Parteien. Hierfür genügt die Textform.
    2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, wenn die Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Die Steuer-Fachschule ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.
    3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inhouse-Schulungen der Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG

(Stand: 01. Oktober 2024)

  1. Geltungsbereich
    Die folgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Steuer-Fachschule Dr. Endriss – nachfolgend als „Steuer-Fachschule“ bezeichnet – und dem Vertragspartner im Rahmen von Inhouse-Schulungen und -Seminaren. Als Inhouse-Schulungen gelten Veranstaltungen der betrieblichen Weiterbildung, die von der Steuer-Fachschule durchgeführt werden. Die Durchführung von Live-Online-Schulungen wird durch gesonderte Vereinbarung geregelt.

    Abweichende AGB – insbesondere die AGB „Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare der Steuer-Fachschule“ – finden keine Anwendung.

  2. Vertragsschluss
    Der Vertrag zur Durchführung einer Inhouse-Schulung kommt ausschließlich durch schriftliche (auch per E-Mail) Bestätigung eines durch die Steuer-Fachschule im Vorfeld gefertigten Angebotes oder einer entsprechend von Vertragspartner und der Steuer-Fachschule gezeichneten Vertragsvereinbarung zustande.

  3. Inhalt, Durchführung und Umfang der vereinbarten Inhouse-Schulung

    1. Der Inhalt, Umfang und die Art der Durchführung der Inhouse-Schulung richten sich unabhängig von dem aktuellen Lehrgangs- und Seminarprogramm nach individuellen Absprachen zwischen der Steuer-Fachschule und dem Vertragspartner und werden in der Vertragsvereinbarung schriftlich vereinbart. Die praxisnahe Vermittlung der Lehrinhalte wird bestmöglich den individuellen Anforderungen des Vertragspartners angepasst. Die Steuer-Fachschule schuldet lediglich die Durchführung der Schulung. Ein Schulungserfolg oder ein näher bestimmbares Schulungsergebnis wird nicht geschuldet.

    2. Die Steuer-Fachschule behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung des Vertragspartners an die Bedürfnisse der Schulungsveranstaltung anzupassen. Die Absage der Schulung durch die Steuer-Fachschule erfolgt durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Vertragspartner.

    3. Der Vertragspartner stellt der Steuer-Fachschule und deren für die jeweilige Schulung eingesetzten Dozenten geeignete (Schulungs-)Räumlichkeiten zur Verfügung und gegebenenfalls die für die Schulung erforderlichen technischen Mittel wie z.B. Videobeamer, Overhead-Projektor, Leinwand oder PC-Technik. Die Steuer-Fachschule teilt dem Vertragspartner spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung mit, welche technischen Mittel benötigt werden. Den eingesetzten Dozenten ist zum Zeitpunkt der Schulungsveranstaltung Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten des Vertragspartners zu gewähren.

    4. Der Vertragspartner ist als Veranstalter der Inhouse-Schulung verantwortlich für die Sicherheit der Teilnehmer und Dozenten und hat zu gewährleisten, dass durch die Nutzung der Räumlichkeiten keine Gefahr für die sich dort aufhaltenden Personen ausgeht. Im Hinblick auf den Infektions- und Gesundheitsschutzsichert der Vertragspartner zu, ein geeignetes Schutzkonzept für die Nutzung der Räumlichkeiten anzuwenden und die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten (d.h. Abstands-, Lüftungs- und Hygieneregeln können eingehalten werden; es erfolgen Hinweise an Teilnehmer und Dozenten).

  4. Zahlungsbedingungen/Rücktritt

    1. Es gelten die in der Schulungsvereinbarung vereinbarten Leistungsentgelte. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils aktuell gültigen Umsatzsteuer. Das Leistungsentgelt ist nach Durchführung der Veranstaltung und erfolgter Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig.

    2. Der Vertragspartner kann bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei den Rücktritt von der Inhouse-Veranstaltung erklären. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn, werden 50% des vollen Leistungsentgeltes erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittsbestätigung fällig werden. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage vor Beginn der Schulungsveranstaltung, ist das volle Leistungsentgelt zu entrichten.

    3. Im Falle der Absage der Schulungsveranstaltung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere auf Grund von Pandemien und behördlichen und/oder gesetzlichen Veranstaltungsverboten, Erkrankung des Dozenten oder aus von der Steuer-Fachschule oder dem Vertragspartner nicht zu vertretenden Umständen, ist die Steuer-Fachschule lediglich zur Erstattung des etwaig durch den Vertragspartner bereits geleisteten Entgeltes verpflichtet. Die Steuer-Fachschule informiert den Vertragspartner unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern über den Ausfall der Schulungsveranstaltung.
      Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners – insbesondere Schadensersatzansprüche – bestehen nicht.

  5. Geheimhaltung/Urheberschutzrechte
    Der Vertragspartner und die Steuer-Fachschule verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltener Informationen. Das gilt insbesondere in Bezug auf etwaig bestehende Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners. Personen- und unternehmensbezogene Daten des Vertragspartners werden durch die Steuer-Fachschule gespeichert und ausschließlich für interne Zwecke oder im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung genutzt. Eine Weitergabe solcher Daten an Dritte erfolgt nicht.
    Alle Schulungsunterlagen sind Eigentum der Steuer-Fachschule. Der Steuer-Fachschule stehen die alleinigen Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte zu.

  6. Haftung
    Die Steuer-Fachschule haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
    Die Steuer-Fachschule haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Steuer-Fachschule oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von der Steuer-Fachschule gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
    Die Steuer-Fachschule haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
    Die Steuer-Fachschule haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf € 25.000, - je Schadensfall.
    Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
    Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Steuer-Fachschule, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

  7. Schlussbestimmungen

    1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

    2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, wenn die Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Die Steuer-Fachschule ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.

    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Nutzungsbedingungen der Mediathek EndrissMedia+

(Stand: 01. Oktober 2024)

  1. Geltungsbereich
    Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der von der Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Lichtstraße 45-49, 50825 Köln – im Folgenden „Steuer-Fachschule“ genannt) betriebenen Mediathek EndrissMedia+ (im Folgenden „Mediathek“ genannt) durch den jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden: „Nutzer“ genannt).
    Abweichende AGB – insbesondere die AGB „Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare der Steuer-Fachschule“ – finden keine Anwendung.

  2. Angebotene Inhalte & Produkte

    1. Die Steuer-Fachschule stellt auf der unter der URL www.endriss.de erreichbaren Webseite eine Mediathek zur Verfügung, auf der digitale Bildungsinhalte zu mehr als 200 Fachthemen abrufbar sind.

    2. Der Zugriff auf die digitalen Bildungsinhalte der Mediathek wird von der Steuer-Fachschule als Abonnement und im Einzelbezug angeboten (im Folgenden: „Produkte“ genannt). Beim Abschluss eines Abonnements – 6 oder 12 Monate Laufzeit („Leistungszeitraum“) – erhalten Sie gegen Zahlung der Gebühr Zugang zu allen digitalen Bildungsinhalten der Mediathek für die Dauer des Leistungszeitraums. Beim Kauf eines digitalen Bildungsinhalts im Einzelbezug erhalten Sie einen auf bis zu zwei Jahre zeitlich begrenzten Zugang auf den gekauften Bildungsinhalt. Der zeitlich begrenzte Zugang kann kürzer sein, sollten die digitalen Bildungsinhalte veraltet sein.

    3. Die Nutzung der Mediathek ist an technische Voraussetzungen geknüpft. Für die Nutzung der Mediathek wird Internetzugriff, ein internetfähiges Endgerät und ein aktueller Webbrowser benötigt. Die Erfüllung der technischen Voraussetzungen ist nicht Teil der angebotenen Produkte.

    4. Die Steuer-Fachschule bemüht sich, den Zugang zu den digitalen Bildungsinhalten der Mediathek ununterbrochen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere aus technischen Gründen (z.B. Wartung und Instandhaltung) kann der Zugriff jedoch zeitweise beschränkt oder unterbrochen werden. Vor diesem Hintergrund wird der ununterbrochene Zugriff auf die Inhalte nicht garantiert.

  3. Vertragsschluss

    1. Der Abschluss eines Abonnements und der Kauf digitaler Bildungsinhalte im Einzelbezug kann auf der Webseite der Steuer-Fachschule erfolgen. Die Darstellung der Produkte auf der Webseite der Steuer-Fachschule stellt kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

    2. Ein rechtlich verbindliches Angebot kann durch das Hinzufügen eines Produkts in den virtuellen Warenkorb und dort unter Angabe der Personen- und Rechnungsdaten, das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen der Mediathek EndrissMedia+ und das anschließende Klicken auf den „Jetzt Buchen“-Button abgegeben werden. Die Annahme des Angebots durch die Steuer-Fachschule erfolgt durch eine separate Auftragsbestätigung an die vom Nutzerangegebene E-Mail-Adresse. Es muss sich hierbei um eine personalisierte E-Mail-Adresse handeln. Explizit ausgeschlossen werden E-Mail-Adressen mit einem allgemeinen Präfix wie z.B. info, kontakt oder mail. Geht die Auftragsbestätigung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Steuer-Fachschule nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen die Ablehnung erklärt.

    3. Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und etwaige Änderungen der Personen- oder Rechnungsdaten der Steuer-Fachschule umgehend mitzuteilen.

  4. Nutzung der Mediathek

    1. Die von der Steuer-Fachschule angebotenen Produkte sind personengebunden. Das bedeutet, dass der von der Steuer-Fachschule zur Verfügung gestellte Zugang nur von der Person genutzt werden darf, in dessen Name der Abschluss bzw. der Kauf durchgeführt wurde.

    2. Der Zugang zu den digitalen Bildungsinhalten der Mediathek erfolgt durch Eingabe der vom Nutzer während des Abschlusses bzw. des Kaufs angegebenen personalisierten E-Mail-Adresse in Verbindung mit einem Passwort (im Folgenden: „Zugangsdaten“ genannt) im persönlichen Bereich der Webseite der Steuer-Fachschule (im Folgenden „MyEndriss“ genannt).

    3. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten keinen Zugriff auf die digitalen Bildungsinhalte der Mediathek zu ermöglichen. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Der Zugang kann nicht auf Dritte übertragen werden. Bei Hinweisen auf eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte behält sich die Steuer-Fachschule die Sperrung des jeweiligen Zugangs vor.

    4. Bei festgestellten Verstößen gegen unsere Nutzungsbedingungen und insbesondere bei Weitergabe der Zugangsdaten behält sich die Steuer-Fachschule weitere Sanktionen bis hin zur Stellung eines Strafantrages vor. Weiterhin wird bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Betrages des gebuchten Produkts erhoben. Zudem behält sich die Steuer-Fachschule die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.

  5. Preise & Zahlung

    1. Für den Vertragsschluss sind die zur Zeit des Abschlusses bzw. des Kaufs auf der Webseite und in den sonstigen Preisverzeichnissen der Steuer-Fachschule angegebenen Preise maßgeblich.

    2. Die Zahlung wird unmittelbar nach Erhalt der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig.

    3. Bei fehlendem Zahlungseingang behält sich die Steuer-Fachschule die Sperrung des Zugangs vor.

    4. Soweit die Steuer-Fachschule Leistungen gemäß § 4 Nr. 21 a) UStG umsatzsteuerfrei anbietet, behält sie sich im Falle des Wegfalls dieser Steuerbefreiung vor, auf ihre Leistungen Umsatzsteuer zu erheben und diese vom Vertragspartner zu vereinnahmen.

  6. Laufzeiten & Kündigung

    1. Die Abonnements über die digitalen Bildungsinhalte werden mit einer Laufzeit von 6 und 12 Monaten angeboten. Die Laufzeit der Abonnements beginnt mit der Freischaltung des Zugangs durch die Steuer-Fachschule.

    2. Die Kündigung eines Abonnements durch den Nutzer kann zum Ende der Laufzeit erfolgen, wobei die Kündigung mindestens 1 Monat vor Ende der Laufzeit erklärt werden muss. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung bei der Steuer-Fachschule.

    3. Wird ein Abonnement nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit gekündigt, verlängert sich das Abonnement jeweils um einen weiteren Monat.

  7. Nutzungsrechte
    Die Nutzungsrechte an den digitalen Bildungsinhalten liegen bei der Steuer-Fachschule. Bei Erwerb eines Produktes erhält der Nutzer das einfache, nicht übertragbare und auf die Laufzeit des jeweiligen Produktes beschränkte einfache Nutzungsrecht an den gebuchten digitalen Bildungsinhalten. Hiervon ausdrücklich nicht umfasst sind die Vervielfältigung, wirtschaftliche Verwertung und der Download der Videos.

Widerrufsbelehrung

Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und besteht daher nicht bei Verträgen, die von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Steuer-Fachschule geschlossen werden.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Für Fernlehrgänge beträgt die Widerrufsfrist achtundzwanzig (28) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG
Lichtstraße 45-49
50825 Köln

E-Mail: info@endriss.de
Telefon: 0221 / 93 64 42-0

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Besondere Hinweise bei nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten

Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Abs. 5 BGB bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn die Steuer-Fachschule mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
b) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

Muster-Widerrufsformular

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