Voraussetzungen fĂĽr die Zulassung zur PrĂĽfung
Gemäß § 14 Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung International“ der Rechtsverordnung gelten folgende Regelungen:
Auf Antrag bei der zuständigen Stelle kann eine Prüfung in der Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung International“ abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass der Antragsteller bereits
- die Prüfung zum Bilanzbuchhalter auf Grund einer Regelung einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt hat,
- den anerkannten Fortbildungsabschluss GeprĂĽfter Bilanzbuchhalter oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an einer Hochschule erworben hat.
Die PrĂĽfungen finden in der Regel zwei mal im Jahr statt, FrĂĽhjahr und Herbst.
Umfang schriftliche PrĂĽfung: 2 Klausuren Ă 240 Minuten
Eine mĂĽndliche PrĂĽfung findet nicht statt.
PrĂĽfungstermine
Aufgabenstellung 1
- 30.05.2023
- 05.12.2023
- 28.05.2024
- 27.11.2024
Aufgabenstellung 2
- 31.05.2023
- 06.12.2023
- 29.05.2024
- 28.11.2024