Zwischen Pflicht und KuÌr
Durch die wachsende Relevanz des Themas Nachhaltigkeit (ESG) sehen sich Unternehmen heute mit der Herausforderung konfrontiert, nicht mehr nur ihre finanziellen Leistungen zu dokumentieren, sondern ebenso ihre soziale und ökologische Verantwortung transparent in Form eines ESG-Reportings darzulegen. Diese Dynamik wirft einige SchluÌsselfragen auf, die wir in diesem Artikel zur ESG-Berichterstattung kurz und prĂ€gnant beleuchten möchten. AuĂerdem bietet unser kostenloses Whitepaper einen schnellen Ăberblick uÌber die wesentlichen Aspekte des ESG-Reportings.
ESG: Was steckt hinter dem Begriff?
Die AbkuÌrzung âESGâ steht fuÌr Environmental, Social und Governance (zu Deutsch: Umwelt, Soziales und UnternehmensfuÌhrung) und stellt die drei SĂ€ulen der Nachhaltigkeit dar. Die Aufgabe des ESG-Reportings besteht darin, die Strategien, Ziele, MaĂnahmen, Ressourcen und MessgröĂen (KPIs) eines Unternehmens in diesen drei Bereichen transparent, verstĂ€ndlich und vollstĂ€ndig darzustellen und eine sorgfĂ€ltige Berichterstattung durchzufĂŒhren.
Im Folgenden haben wir einmal aufgeschlĂŒsselt, welche Faktoren zu den drei Nachhaltigkeitsbereichen der ESG zĂ€hlen:
Environment (Umwelt)
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Wasser- und Meeresressourcen
- Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
- Verschmutzung
- BiodiversitĂ€t und Ăkosysteme
Social (Soziales):
- Chancengleichheit, inkl. Geschlechtergleichheit und gleiches Entgelt fuÌr gleiche Arbeit, Aus- und Weiterbildung sowie BeschĂ€ftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
- Arbeitsbedingungen, inkl. sicherer BeschÀftigung, angemessener Löhne, sozialer Dialog, Einbeziehung der Arbeitnehmer, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Achtung der Menschenrechte, inkl. Grundfreiheiten, demokratischer GrundsÀtze im Einklang mit internationalen Menschenrechts-Standards
Governance (UnternehmensfĂŒhrung):
- Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, auch hins. Nachhaltigkeitsaspekten und deren Zusammensetzung sowie Fachwissen und FĂ€higkeiten zur ErfĂŒllung der Rollen oder des Zugangs zu solcher Expertise bzw. FĂ€higkeit
- Unternehmensethik und -kultur, inkl. BekÀmpfung von Korruption und Bestechung
- Politisches Engagement, inkl. LobbyaktivitÀten
- Steuerung und QualitÀt von Beziehungen zu GeschÀftspartnern, inkl. ZahlungsmodalitÀten
- Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme, auch hinsichtlich Berichterstattungsprozesse
Historische Entwicklung und regulatorische Anforderungen
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bezieht sich auf die Veröffentlichung von Informationen uÌber die sozialen, ökologischen und ökonomischen Auswirkungen einer Organisation. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre Leistungen in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit transparent darzustellen und ihre Fortschritte zu kommunizieren. Dies trĂ€gt zur StĂ€rkung des Vertrauens der Stakeholder sowie der Investoren bei und fördert eine nachhaltige Entwicklung. Ihren Ursprung hat die ESG-Berichterstattung in der Politik: Nach dem Pariser-Klimaabkommen in 2015 veröffentlichte die EU-Kommission im MĂ€rz 2018 den Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Dieser beinhaltet mehrere Ziele: Eines davon besteht darin, KapitalfluÌsse auf nachhaltige Investitionen zur Erreichung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums umzulenken. AuĂerdem sollen die finanziellen Risiken aus dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit, der Umweltzerstörung und sozialen Problemen bewĂ€ltigt sowie die Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz-und WirtschaftstĂ€tigkeit gefördert werden. Daraufhin legte die EU im Dezember 2019 nach und stellte den sog. Green Deal vor.
Ziel dieses Green Deals ist es, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen und gleichzeitig das Wirtschaftswachstum innerhalb der EU zu fördern. Der Green Deal umfasst eine breite Palette von MaĂnahmen und Politikbereichen, die darauf abzielen, den Klimawandel zu bekĂ€mpfen und die Belastung der Umwelt zu verringern.
EU-Taxonomie-Verordnung
Zur Erreichung der Ziele des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums sieht die EU es als erforderlich an, ein einheitliches EU-Klassifizierungssystem fuÌr nachhaltige WirtschaftstĂ€tigkeiten zu schaffen. Dies ist im Jahr 2020 mit der sog. EU-Taxonomie-Verordnung erfolgt. GroĂe Unternehmen von öffentlichem Interesse haben danach bereits ab 2021 ihre WirtschaftstĂ€tigkeiten nach dieser Taxonomie zu klassifizieren. Nicht-Finanzunternehmen haben ihre âgruÌnenâ Umsatzerlöse, CAPEX und OPEX, anzugeben.
Corporate Sustainability Reporting Directive und ESRS
Anfang 2023 trat auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) in Kraft. Diese soll ebenfalls zu den Zielen des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums beitragen, indem sie die Rechenschaftsfunktion und Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte stĂ€rkt. Nach der CSRD haben in den kommenden Jahren ab 2024 zunehmend mehr Unternehmen eine nachhaltige Berichterstattung bzw. ein ESG Reporting verpflichtend zu veröffentlichen. Angefangen bei den bereits aktuell zu einer nicht-finanziellen ErklĂ€rung verpflichteten groĂen Unternehmen von öffentlichem Interesse, uÌber groĂe Kapitalgesellschaften und kleine und mittlere Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU bis hin zu Nicht-EU-Mutterunternehmen werden die Unternehmen und Konzerne uÌber die Themen Environment, Social und Governance (ESG) nach einheitlichen Standards berichten muÌssen. Diese einheitlichen Standards liegen in einem ersten Set seit Ende Juli 2023 in Form von 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor und umfassen eben die genannte Themenpalette ESG. KuÌnftig sollen weitere â insbesondere branchenspezifische â Standards fĂŒr das Reporting folgen. Die ESRS prĂ€zisieren zum einen, wie bei der Ermittlung der fuÌr das Unternehmen wesentlichen Themen vorgegangen werden soll und legen zum anderen fest, was im Rahmen der als wesentlich festgelegten Themen zu berichten ist. Daneben legt die CSRD fest, in welcher Form die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung durch ein ESG-Reporting zu erstellen, pruÌfen zu lassen und zu veröffentlichen haben. Da es sich bei der CSRD um eine Richtlinie handelt, ist diese final bis Anfang Juli 2024 durch jeden EU-Mitgliedstaat in nationales Recht zu transformieren.
Exkurs: Viele mittelstÀndische Unternehmen in Deutschland sind bereits ESG-Vorreiter
Viele mittelstĂ€ndische Unternehmen in Deutschland sind bereits ESG-Vorreiter. Galten Nachhaltigkeitsinitiativen in Unternehmen lange als wenig effektiv und kostenintensiv, ist spĂ€testens seit der Corona-Pandemie allen klar, dass nachhaltige GeschĂ€ftsmodelle erheblich zur Resilienz von Unternehmen beitragen. Nicht nur Politiker und Konsumenten fordern nachhaltige Unternehmensstrategien und Berichterstattung in Form von ESG-Reporting, sondern auch die Belegschaft, Stakeholder und Investoren sind an diesen Informationen interessiert. Gerade im Mittelstand sind viele Unternehmen lĂ€ngst mit dem ESG-Thema vertraut und auch viele gröĂere Unternehmen können sich daran ein Beispiel nehmen. Wenn Sie daran interessiert sind, welche Unternehmen dazu zĂ€hlen, empfehlen wir Ihnen das aktuellste ESG-Ranking der WiWo. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu diesem Thema.
Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Im Unterschied zur NachhaltigkeitserklĂ€rung nach der CSRD unterliegt die Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht einer PruÌfung durch den AbschlusspruÌfer, sondern durch das Bundesamt fuÌr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das bei VerstöĂen im ESG-Reporting Sanktionen verhĂ€ngen kann.
Vorteile des ESG-Reportings
Dass eine sorgfĂ€ltige Nachhaltigkeitsberichterstattung den Unternehmen Arbeit bereitet, lĂ€sst sich nicht leugnen. Allerdings ermöglicht die Nachhaltigkeitsberichterstattung den Unternehmen, ihre Reputation zu verbessern. Indem sie ihre Nachhaltigkeitsleistungen z. B. durch Reporting offenlegen, können Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden, Investoren und anderer, neuer Stakeholder gewinnen. Ein Unternehmen, das beispielsweise fair gehandelte Produkte anbietet oder MaĂnahmen im Bereich des Klimaschutzes in Form der Reduktion von Treibhausgasen vornimmt und dies im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellt, kann sich als verantwortungsbewusstes Unternehmen positionieren und dadurch seine Kundenbindung stĂ€rken. Des Weiteren ruÌckt das Thema Nachhaltigkeit auch bei der Kapitalbeschaffung immer weiter in den Fokus. Auch Finanzunternehmen, wie Banken und Versicherungen, sowie andere Investoren erhöhen, bedingt durch die EU-Regulierung, ihre Anforderungen an die Unternehmen im Rahmen der Kapitalvergabe.
Wer pruÌft Ihre ESG-Berichterstattung?
Die NachhaltigkeitserklĂ€rung, die sich aus den Anforderungen der CSRD ergibt, ist einer externen PruÌfung mit begrenzter PruÌfungssicherheit (sog. limited assurance) zu unterziehen. Die PruÌfung ist durch den AbschlusspruÌfer durchzufuÌhren. Allerdings kann Deutschland im Rahmen eines Mitgliedstaatenwahlrechts noch bestimmen, ob auch andere geeignete PruÌfer tĂ€tig werden duÌrfen. HierfuÌr ist die Umsetzung der CSRD in deutsches Handelsrecht abzuwarten.
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Fazit
Dieser Artikel hebt hervor, wie wichtig es fĂŒr Unternehmen ist, ihre soziale und ökologische Verantwortung transparent in Form einer Berichterstattung darzulegen, da dies zunehmend von Investoren und Stakeholdern gefordert wird. Die regulatorischen Entwicklungen in der EU werden erklĂ€rt und die Vorteile zum Thema ESG-Reporting fĂŒr die Reputation von Unternehmen im Detail erlĂ€utert. AuĂerdem wird die Notwendigkeit einer externen PrĂŒfung betont, um die QualitĂ€t und die geforderten Standards der Berichterstattung sicherzustellen. Bei weiterfĂŒhrendem Interesse empfehlen wir den Download des kostenlosen Whitepapers zur ESG-Berichterstattung.
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