Die staatliche Steuerberaterprüfung ist die letzte Hürde in der intensiven Ausbildung zum Steuerberater. Sie gilt als eine der schwersten Abschlussprüfungen in Deutschland. Kein Wunder also, dass nur etwa jeder zweite Teilnehmer die Prüfung im ersten Anlauf besteht. Viele unterschätzen die komplexen Sachverhalte, das enorme Lernpensum, die Länge der Vorbereitungsphase und das Klausurentraining. Bei uns erfahren Sie alles Wichtige.
- Das Wichtigste auf einen Blick
- Voraussetzung und Zulassung
- Vorbereitung
- Inhalte und Ablauf
- Termine und Fristen
- Kosten
- Finanzierung
- Benotung
- Scheitern und Rücktritt
- Ergebnisse und Durchfallquoten der Steuerberaterprüfung
- Erfolgreich zur Steuerberaterprüfung
Mit unseren Tages-, Samstags- und Kombi-Lehrgängen wählen Sie die Lehrgangsform, die am besten zu Ihrem beruflichen Alltag passt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen sollte 12-18 Monate höchste Priorität haben.
- Wichtig ist die Anwendung am Fall, nicht das reine Beherrschen abstrakten Wissens.
- Das Vorbereitungskonzept muss Ihrem individuellen Lerntyp und Ihrer Situation entsprechen
- Die schriftliche Steuerberaterprüfung findet bundeseinheitlich im Oktober statt, die mündliche Prüfung folgt zwischen Januar und März.
- Der Zulassungsantrag kostet 200 Euro, die Steuerberaterprüfung selbst 1000 Euro.
- Bestanden ist die Prüfung mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 4,15.
- Das Steuerberaterexamen kann insgesamt dreimal abgelegt werden.
Voraussetzung und Zulassung
Grundsätzlich können Sie über den akademischen und über den beruflichen Ausbildungsweg Steuerberater werden. Grundlage für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung sind die gesetzlichen Vorschriftendes Steuerberatungsgesetzes und der Durchführungsverordung.
- Der schnellste Weg führt über ein Hochschulstudium wirtschafts- oder rechtswissenschaftlicher Fachrichtung
- Ein Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern bedarf einer anschließenden einschlägigen Berufserfahrung von zwei Jahren.
- Ein Studium mit einer Regelstudienzeit von weniger als acht Semestern bedarf einer anschließenden einschlägigen Berufserfahrung von drei Jahren.
- Der langsamere Weg führt über eine kaufmännische Ausbildung.
- Eine Ausbildung, etwa zum Steuerfachangestellten, bedarf einer anschließenden einschlägigen Berufserfahrung von acht Jahren.
- Eine bestandene Prüfung zum Bilanzbuchhalter (IHK) oder Steuerfachwirt bedarf einer anschließenden einschlägigen Berufserfahrung von sechs Jahren. Hinweis: Diese Neu-Regelung gilt für Prüfungen ab 2021.
Erfahren Sie hier detaillierte Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen.
Was gilt als einschlägige Berufserfahrung?
Als einschlägige Berufserfahrung gilt eine praktische Tätigkeit von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern. Die Tätigkeit muss unter fachlicher Aufsicht eines Steuerberaters stehen. Eine selbständige Tätigkeit wird daher nicht angerechnet, ebenso wenig wie Krankheit, Beurlaubungen als Zeitausgleich oder sonstige Beurlaubungen. Jedoch müssen Sie die Berufspraxis nicht fortlaufend oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne leisten.
Vorbereitung
Für 12-18 Monate sollten Sie dem Steuerberaterexamen und der Vorbereitung darauf höchste Priorität beimessen. Denn mit über 200 Gesetzen und Verordnungen zählt das deutsche Steuergesetz zu den undurchsichtigsten weltweit.
Insbesondere zwei Besonderheiten fordern die Prüfungsteilnehmer heraus:
- Stoffmasse beherrschen: Diese ist in ihrer Gänze eigentlich nicht beherrschbar. Sie müssen daher im Vorfeld eine sinnvolle Stoffauswahl treffen und Ihre Lernschwerpunkte richtig setzen.
- Fälle lösen: Im Examen beantworten Sie keine Wissensfragen, sondern lösen konkrete steuerrechtliche Sachverhalte. Neben Fachwissen ist deshalb vor allem Methodenkompetenz gefragt. Wichtig ist die Anwendung am konkreten Fall, nicht das Beherrschen abstrakten Wissens. Richten Sie Ihr Lernverhalten danach aus. Lernen Sie anhand von Praxisfällen anstatt mit trockenen Theorievorträgen.
Allgemein gilt: Das Vorbereitungskonzept muss Ihrem individuellen Lerntyp und Ihren persönlichen Rahmenbedingungen gerecht werden. Dazu gehören etwa Ihre berufliche und private Situation sowie Ihre Vorbildung. Beispiel: Ein Diplom-Finanzwirt in einer Steuerabteilung verfügt in der Regel über ein anderes Basiswissen als sein Kollege in der Wirtschaftsprüfung. Dementsprechend sollte die Lehrgangskombination gewählt werden.
Experten empfehlen nachdrücklich, die vorbereitenden Steuerberaterlehrgänge mit einem intensiven Selbststudium zu kombinieren. Wählen Sie dazu
- Das richtige Lehrgangskonzept: berufsbegleitend, in Voll- oder Teilzeit, als Abend-, Samstag-, Online- oder Fernkurs?
- Die relevante Literatur und das richtige Material für Ihr Selbststudium
- Eine effektive Herangehensweise in den unterschiedlichen Phasen der Vorbereitung
- Eine effektive Lerntechnik für Ihren persönlichen Lerntyp
Erfahren Sie hier, wie Sie sich effizient auf die Steuerberaterprüfung vorbereiten.
Wir beraten Sie gern individuell vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. In unseren Informationsveranstaltungen zum Steuerberater stellen wir Ihnen umfassend die Anforderungen des Steuerberaterexamens und unsere Lehrgangskonzepte vor.
Klausurenkurs
In Klausurenkursen bereiten wir Sie optimal auf die Klausuren vor und zeigen, wie Sie Ihr gesammeltes Wissen bestmöglich einsetzen.
Mündliche Prüfung
In Lehrgängen zur mündlichen Prüfung bereiten wir Sie auf die speziellen Anforderungen vor und trainieren Sie optimal für die dezidierte Prüfungssituation.
Inhalte und Ablauf
Die Steuerberaterprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil (§ 37 Abs. 2 StBerG).
Die schriftliche Prüfung
Der schriftliche Prüfungsteil umfasst drei Klausuren von jeweils sechs Stunden. Die komplexen Sachverhalte sollen dabei im Stil eines Gutachtens bearbeitet werden.
Die Schwerpunkte sind:
- Klausur 1: Verfahrensrecht und andere Rechtsgebiete (i. d. R. Umsatzsteuer und Erbschaft- und Schenkungsteuer/Bewertungsrecht)
- Klausur 2: Ertragsteuerrecht (i. d. R. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
- Klausur 3: Buchführung und Bilanzwesen
Dauer: jeweils 6 Stunden
Die mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und einem Prüfungsdialog. In diesem fragen die Prüfer Ihr Wissen in insgesamt sechs Fragerunden ab. Die Schwerpunkte der mündlichen Prüfung ergeben sich aus den folgenden Themenbereichen
- Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
- Steuern vom Einkommen und Ertrag,
- Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
- Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts,
- Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
- Volkswirtschaft,
- Berufsrecht
Erfahren Sie alles zur mündlichen Steuerberaterprüfung!
Der Prüfungsausschuss
Die Prüfung nimmt ein sechsköpfiger Prüfungsausschuss ab. Dieser besteht aus drei Beamten des höheren Dienstes: dem Vorsitzenden der Kommission und drei Steuerberatern oder zwei Steuerberatern und einem Vertreter der Wirtschaft.
Termine und Fristen
Der schriftliche Prüfungsteil findet bundeseinheitlich an drei aufeinanderfolgenden Tagen Anfang Oktober statt. Dies sind die Prüfungstermine der Steuerberaterprüfung für die Jahre 2023 – 2027:
- 2023: 10.-12.10.
- 2024: 08.-10.10.
- 2025: 07.-09.10.
- 2026: 06.-08.10.
- 2027: 05.-07.10.
Der mündliche Prüfungsteil findet in der Regel im Folgejahr zwischen Januar und März statt.
Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung stellen Sie frühzeitig Ihren schriftlichen Zulassungsantrag bei der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer. Die Einreichungsfrist der Zulassungsanträge endet jährlich am 30. April. Trifft Ihr Antrag nach Ablauf der Frist ein, wird dieser ausnahmslos abgelehnt. Eine fristgerechte Zahlung der Zulassungsgebühr wird als rechtzeitige Antragsstellung akzeptiert. Genauere Informationen, u.a. auch den amtlichen Vordruck für den Antrag finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Steuerberaterkammer.
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrags auf Prüfungszulassung wird eine Gebühr in Höhe von 200 Euro erhoben. Für das Steuerberaterexamen selbst entrichten Sie eine Gebühr von 1000 Euro bei Ihrer Steuerberaterkammer. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, gilt dies als Verzicht auf die Zulassung zur Prüfung. Des Weiteren müssen Sie mit Kosten für Lernmaterial sowie Fach- und Prüfungsliteratur rechnen.
Finanzierung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung für die Ausbildung und das Examen zum Steuerberater. Beispielsweise fördern viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter, etwa durch eine bezahlte oder unentgeltliche Freistellung oder eine Unterstützung der Freistellungsphase durch bezahlten Zusatzurlaub.
Benotung
Die einzelnen Prüfungsleistungen werden nach dem bekannten Schulnotensystem von 1 = sehr gut bis 6 = ungenügend bewertet. Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der schriftlichen und der mündlichen Prüfungsnote.
In der schriftlichen Prüfung errechnet sich die Note aus dem Durchschnitt der drei Klausuren. Das Ergebnis wird auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle fällt weg. Zum mündlichen Teil wird zugelassen, wer im schriftlichen Teil mindestens eine Gesamtnote von 4,5 erreicht hat.
In der mündlichen Prüfung errechnet sich die Gesamtnote aus den sieben Noten für den Kurzvortrag und für die sechs Prüfungsabschnitte. Der arithmetische Mittelwert ergibt die Gesamtnote.
Bestehen Sie den schriftlichen Teil mit der Note 4,5, benötigen Sie im mündlichen mindestens eine 3,8, um das Steuerberaterexamen insgesamt zu bestehen.
Scheitern und Rücktritt
Die Steuerberaterprüfung kann insgesamt dreimal abgelegt werden. Beim Zweit- und Drittversuch müssen die Kandidaten eine neue Zulassung beantragen und alle bisher erbrachten Prüfungsleistungen erneut erbringen. Ein Abbruch bis zehn Minuten vor Prüfungsende am letzten Examenstag der schriftlichen Prüfung zählt nicht als Versuch.
Ergebnisse und Durchfallquoten der Steuerberaterprüfung
Die detaillierten Ergebnisse, Durchfall- und Rücktrittsquoten der Steuerberaterprüfung nach Jahren und Bundesland finden Sie hier.
Erfolgreich zur Steuerberaterprüfung
Ausbildung zum Steuerberater seit über 70 Jahren
Seit 1950 bilden wir Steuerberater aus. Profitieren Sie von unserem fokussierten, auf das Bestehen des Steuerberaterprüfung optimierten Ausbildungs-Konzept. Dieses stellt sicher, dass überdurchschnittlich viele Teilnehmer die Prüfung zum Steuerberater direkt im ersten Anlauf bestehen. Unser Ausbildungs-Konzept für die Steuerberaterprüfung umfasst dabei die gesamte Vorbereitung auf alle Teile des Steuerberaterexamens.