Steuerberater­prüfung: Voraussetzungen

Steuerberater werden: Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich mitbringen?

Um einen unserer Lehrgänge zu belegen, sind die Voraussetzungen tatsächlich deutlich lockerer als zur eigentlichen Steuerberaterprüfung. Fehlende Praxiserfahrung kann unter anderem auch in der Vorbereitungszeit nachgeholt werden.
Egal, wie Sie am liebsten lernen: Wir bieten Ihnen ein flexibles Lehrgangsangebot passend zu Ihren individuellen Voraussetzungen.

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Was brauche ich fĂĽr die SteuerberaterprĂĽfung?

Mit Studium:

  • ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit Regelstudienzeit von mind. 8 Semestern + danach zwei Jahre einschlägige Praxiserfahrung
Ausnahmen:
  • Bei weniger als 8 Semestern Regelstudienzeit: Mindestens drei Jahre Praxiserfahrung
  • Bei zwei aufeinander aufbauenden Studiengängen (z. B. Bachelor und Master) kann die Regelstudienzeit addiert werden, sodass nur zwei Jahre Praxiserfahrung erforderlich sind. In diesem Falle zählt bereits jede berufliche Tätigkeit nah dem ersten akademischen Abschluss.

    Tipp: Sie haben bereits einen passenden Bachelor? Dann eignet sich auch unser TaxMaster Studium für Sie – durch einen Master-Abschluss reduziert sich die geforderte berufspraktische Zeit für die Zulassung zur Steuerberater-Prüfung auf zwei Jahre. Im TaxMaster-Studium sammelt man diese Erfahrung bereits währenddessen und erhält zwei anerkannte Abschlüsse. Es gibt also keinen schnelleren Weg! Erfahren Sie hier mehr.

Ohne Studium:

  • Eine kaufmännische Ausbildung oder eine andere gleichwertige Vorbildung und 8 Jahre einschlägige Berufserfahrung
Ausnahmen:
  • Bei erfolgreicher PrĂĽfung zum Bilanzbuchhalter (IHK) oder Steuerfachwirt sind nur 6 Jahre Berufserfahrung gefragt

Berufserfahrung / praktische Tätigkeit: Was zählt darunter und was muss beachtet werden?

  • Jede Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gilt als “einschlägige” praktische Tätigkeit. Das sind insbesondere die Vorbehaltsaufgaben des Steuerberaters, wie die Einrichtung der BuchfĂĽhrung oder die Erstellung von AbschlĂĽssen und Steuererklärungen.
  • Die geforderte praktische Tätigkeit muss mindestens 16 Wochenstunden betragen und muss sich inhaltlich auf das Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken. Bei weniger als 16 Wochenstunden wird die Tätigkeit – auch nicht anteilig – anerkannt.

Stöbern Sie in unseren Erfahrungsberichten

Erfahren Sie alles ĂĽber Ramonas Weg zum Steuerberaterexamen und wie Endriss sie als Bildungsanbieter dabei begleiten konnte.

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Ingo Froitzheim
Ingo Froitzheim
Fachberater Steuerberater, Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte

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Oder schreiben Sie mir eine E-Mail: froitzheim(at)endriss.de

Darlene Hammer
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Fachberaterin Steuerberater, Master of Arts in Taxation

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Gerhard BrĂĽck
Gerhard BrĂĽck
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