Häufig gestellte Fragen zum Fernlehrgang
Willkommen auf unserer FAQ-Seite! Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die unsere Kunden stellen. Wir hoffen, dass Sie hier die benötigten Informationen finden. Falls nicht, melden Sie sich gerne bei uns. Unser Kundenservice-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Die Fragen sind gegliedert in:
Allgemeine Fragen
Kann ich den Fernlehrgang testen?
Ja, denn Sie können den Lehrgang innerhalb der ersten vier Wochen nach Kursbeginn kostenfrei widerrufen. Die erste Rate ist erst einen Monat nach Kursbeginn fällig.
Wie kann ich mich zum Fernlehrgang anmelden?
Eine Anmeldung zum Fernlehrgang ist ausschließlich über das Anmeldeformular auf unserer Webseite möglich.
Wie kann ich den Fernlehrgang bezahlen?
Sie können den Fernlehrgang entweder in Raten zahlen oder auch als Gesamtsumme. Die Höhe der Lehrgangsgebühren bleiben gleich, egal welche Zahlungsvariante Sie wählen. Lassen Sie uns ein ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat zukommen, wenn die Raten von Ihrem Bankkonto eingezogen werden sollen.
Mein Arbeitgeber übernimmt die Kosten. Wie gehe ich vor?
Wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten (oder einen Teil der Kosten) übernimmt, können Sie im Online-Anmeldeformular eine abweichende Rechnungsadresse auswählen und dort die Kontaktdaten Ihres Arbeitgebers hinterlegen. Die Rechnung senden wir direkt an Ihren Arbeitgeber.
Ist der Abschluss im Fernlehrgang identisch mit dem Abschluss einer anderen Lehrgangsform?
Ja, der Abschluss ist identisch. Unabhängig von der Lehrgangsform bereiten wir Sie auf dieselbe Prüfung vor. Während des Kurses erlernen Sie die gleichen Inhalte und nutzen die gleichen Lehrgangsunterlagen. Nach erfolgreicher Prüfungsteilnahme erhalten Sie abhängig vom Lehrgang ein aussagekräftiges Zertifikat/Zeugnis/Urkunde.
Ist die Lehrgangsdauer flexibel?
Bei der angegebenen Lehrgangsdauer handelt es sich um die durchschnittliche Kursdauer bei 10-12 Lernstunden pro Woche. Eine kürzere oder auch längere Lehrgangsdauer ist möglich und hängt vom Lehrgangsbeginn und dem angestrebten Prüfungsziel ab. Nutzen Sie gern unsere Eingabemaske „Bearbeitungszeit“ auf der Homepage, um herauszufinden welche Lehrgangsdauer für Sie realistisch ist.
Kann ich den Fernlehrgang während des Kurses verkürzen oder verlängern?
Ja, generell kann der Lehrgang nach Absprache verkürzt oder verlängert werden. Sollten Sie eine Förderung erhalten, wird vorab die Verkürzung/ die Verlängerung geprüft, damit Ihre Förderung nicht gefährdet ist. Lassen Sie sich gern vor Lehrgangsbeginn von uns beraten!
Was sollte ich bei einem Fernlehrgang beachten, der mit einer Prüfung vor einer Kammer (StBK oder IHK) abschließt?
Für Kammerprüfungen gelten individuelle Anmeldefristen und Gebühren. Bitte nehmen Sie die Prüfungsanmeldung bei Ihrer zuständigen Kammer selbst vor.
Welche Kammer ist für mich zuständig?
Grundsätzlich ist die Kammer an Ihrem Wohnort für Sie zuständig. Wenn an Ihrem Wohnort keine Kammer verfügbar ist, ist als Alternative die Kammer an Ihrem Arbeitsort (wenn abweichend vom Wohnort) Ihr zuständiger Ansprechpartner. Sollte es weder an Ihrem Wohnort noch an Ihrem Arbeitsort eine Kammer geben, können Sie sich an die IHK Köln wenden, da sich der Hauptsitz der Steuer-Fachschule Dr. Endriss in Köln befindet.
Sind die Fernlehrgänge staatlich zugelassen?
Ja, unsere Fernlehrgänge sind durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (www.zfu.de) zugelassen.
Ablauf des Fernlehrgangs
Wie erhalten ich meine Fernlehrgangsunterlagen?
Sie erhalten die Lehrgangsunterlagen mit DHL zum Monatsanfang, den Sie bei der Anmeldung als Kursbeginn angegeben haben. Je nach Umfang des Fernlehrgangs verschicken wir das Material in mehreren Versendungen. Die Versandtermine können Sie Ihrem persönlichen Studienverlaufsplan entnehmen. Über unsere E-Learning Plattform stehen Ihnen alle Lernmaterialien zusätzlich als PDF zum Download zur Verfügung.
Wie nutze ich die E-Learning Plattform?
Die Zugangsdaten werden Ihnen nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung per E-Mail zugeschickt. Damit loggen Sie sich unter www.endrisselearning.de ein. Nach dem Login finden Sie Ihren Fernlehrgang im Menü unter „Meine Kurse und Gruppen“.
Was sind Einsendearbeiten?
Einsendearbeiten sind wichtige Bestandteile der Fernlehrgänge. Es handelt sich um prüfungsähnliche Übungsaufgaben, die Sie von zuhause aus bearbeiten können. Ihre Lösungen laden Sie im Anschluss auf der E-Learning Plattform www.endrisselearning.de hoch. Sie erhalten direkt eine Musterlösung freigeschaltet, sowie im Nachhinein eine persönliche Korrektur und Feedback durch unsere Dozent:innen. So können Sie Ihren Lernstand regelmäßig kontrollieren und finden heraus, was für die Abschlussprüfung erwartet wird.
Wie reiche ich Einsendearbeiten ein?
Ihre Einsendearbeiten können Sie im Lernportal digital als PDF zur Korrektur einreichen.
Ist das Einreichen der Einsendearbeiten verpflichtend?
Nein, sofern Sie keine Förderung erhalten, ist das Einreichen der Einsendearbeiten nicht verpflichtend. Wir empfehlen die Abgabe aber als Prüfungsvorbereitung. Wenn Sie eine Förderung wie z. B. das Aufstiegs-Bafög erhalten, ist ein gewisser Anteil der Leistungskontrollen jedoch verpflichtend. Lassen Sie sich zum Thema Förderung gern von unserem Fernlehrgangsteam beraten.
Gibt es Lerngruppen?
Sie haben die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen, indem Sie das allgemeine Teilnehmerforum auf unserer Lernplattform nutzen. Dort können Sie sich auch privat zum Lernen organisieren.
Ist die Teilnahme an Präsenz-/Online-Veranstaltungen/Intensivlehrgängen, die im Fernlehrgang enthalten sind, verpflichtend?
Nein, sofern Sie keine Förderung erhalten, die die Teilnahme explizit verlangt, ist die Teilnahme nicht verpflichtend. Wir empfehlen sie aber als Prüfungsvorbereitung. Wenn Sie eine Förderung wie z. B. das Aufstiegs-Bafög erhalten, ist die Anwesenheit zum Teil verpflichtend. Lassen Sie sich dazu gern durch unser Fernlehrgangsteam beraten.
Wem kann ich während des Lehrgangs Fragen stellen?
Bei fachlichen Fragen können Sie die Fachforen auf der E-Learning Plattform nutzen. Unsere Dozent:innen helfen Ihnen gern weiter. Bei allen weiteren Fragen rund um den Fernlehrgang wenden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail an unser Fernlehrgangsteam. Wir sind für Sie da.
Förderung
Welche Förderung kommt für mich in Frage?
Je nach Fernlehrgang und Wohnort sind verschiedene Fördermöglichkeiten denkbar. Die wichtigsten Förderungen haben wir Ihnen auf unserer Übersichtsseite zusammengestellt. Besonders attraktiv ist das Aufstiegs-BAföG.
Für welche Fernlehrgänge kann ich Aufstiegs-BAföG beantragen?
Für folgende Lehrgänge können Sie das Aufstiegs-BAföG beantragen:
- Bilanzbuchhalter-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 5103816)
- Controller-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 575711)
- Fachassistent Lohn und Gehalt-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 5125220)
- Steuerfachwirt-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 541401)
- Wirtschaftsfachwirt-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 5102416)
- Fachassistent Rechnungswesen und Controlling-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 5133722)
Wie gehe ich vor, um Aufstiegs-BAföG zu beantragen?
Bitte geben Sie in Ihrer Anmeldung zum Fernlehrgang an, dass Sie Aufstiegs-BAföG beantragen möchten. Wir senden Ihnen im Anschluss das Formblatt B zu. Des Weiteren benötigen Sie die Formblätter A und Z für Ihren Antrag: Alle Formblätter finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Was muss ich beim Bezug von Aufstiegs-BAföG beachten?
Eine der wenigen Voraussetzungen zum Erhalt des Aufstiegs-BAföG ist die regelmäßige Abgabe der Einsendearbeiten und die Anwesenheit bei den im Lehrgang enthaltenen Präsenztagen. Diese wird durch das Formblatt F dokumentiert und bestätigt. Das Formblatt F erhalten Sie einmalig während des Lehrgangs und noch einmal nach Lehrgangsende von uns. Lassen Sie sich gerne dazu von uns beraten.