Bilanzbuchhalter IHK Zulassungs­voraussetzungen

Bilanzbuchhalter

Bilanzbuchhalter (IHK) werden: Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich mitbringen?

Um einen unserer Lehrgänge zu belegen, sind die Voraussetzungen tatsächlich deutlich lockerer als zur eigentlichen IHK-Prüfung. Fehlende Praxiserfahrung kann unter anderem auch in der Vorbereitungszeit nachgeholt werden.Egal, wie Sie am liebsten lernen: Wir bieten Ihnen ein flexibles Lehrgangsangebot passend zu Ihren individuellen Voraussetzungen.

Kostenfreie Angebote

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Gasthören/Probehören:
Einmalige und kostenfreie Teilnahme an unseren Online- oder Präsenzveranstaltungen für einen besseren Einblick in unser Konzept

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltungen:
Informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich darüber, wie der Bilanzbuchhalter (IHK) Lehrgang bei uns abläuft

Kostenfreie Webinare:
Kostenfreie Teilnahme an unseren Webinaren, z. B. "Klausurtechnik-Tipps" oder "mündliche Prüfung: Fachvortrag und Themenfindung"

Rechtsverordnung (RVO) für Bilanzbuchhalter-Prüfungen

Am 23.12.2020 wurde eine neue Rechtsverordnung für die IHK Bilanzbuchhalter-Prüfungen veröffentlicht, die zum 24.12.2020 in Kraft trat. Alle Prüflinge, die sich seit dem 24.12.20 zum ersten Versuch Ihrer IHK-Bilanzbuchhalter-Prüfung anmelden, legen die Prüfung automatisch nach der derzeit gültigen RVO von 2020 ab.

Aktuelle Bezeichnung (seit 24.12.2020):

Geprüfte Bilanzbuchhalter IHK – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
 

Bilanzbuchhalter IHK: Zulassungsvoraussetzungen

Zur schriftlichen Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweisen kann:

  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren (Regelausbildungszeit).
  2. einen der folgenden Abschlüsse:
    • einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder als Fachkaufmann,
    • einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder
  3. einen der folgenden Abschlüsse und eine darauffolgende, mindestens einjährige Berufspraxis:
    • einen wirtschaftswissentschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss dabei inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines angehenden Bilanzbuchhalters haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
 

Voraussetzungen zum Bestehen der schriftlichen Prüfung:

  • Jede der drei Aufgabenstellungen muss einzeln bestanden werden.
  • Pro Aufgabenstellung (Prüfungstag) müssen mindestens 50 von 100 Punkten erreicht werden.
  • Im Falle einer Wiederholungsprüfung müssen alle drei Aufgabenstellungen erneut abgelegt werden.

Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.

Diese IHK ist für Sie zuständig

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IHK-Anmeldefristen

Lehrgang beginnen Zeit sparen

Beginnen Sie Ihren Lehrgang, auch wenn die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Denn diese müssen Sie erst zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung bei der IHK vorweisen.
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Anette Siebert
Annette Siebert
Fachberaterin Bilanzbuchhalter (IHK)

Sie erreichen mich telefonisch unter: 0221 / 93 64 42-236
Oder schreiben Sie mir eine E-Mail: siebert@endriss.de

Margarita Schöne
Fachberaterin Bilanzbuchhalter (IHK)

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Oder schreiben Sie mir eine E-Mail: schoene@endriss.de

Jan Setzer
Jan Setzer
Fachberater Bilanzbuchhalter (IHK)

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Tanja Dillbaum
Tanja Dillbaum
Fachberaterin Bilanzbuchhalter (IHK)

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Julia Kirn
Julia Kirn
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Oder schreiben Sie mir eine E-Mail: kirn@endriss.de

Christian Hohmeier
Christian Hohmeier
Fachberater Bilanzbuchhalter (IHK)

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