Bilanzbuchhalter IHK Voraussetzungen

Bilanzbuchhalter

Rechtsverordnung (RVO) für Bilanzbuchhalter-Prüfungen

Am 23.12.2020 wurde eine neue Rechtsverordnung für die IHK Bilanzbuchhalter-Prüfungen veröffentlicht, die zum 24.12.2020 in Kraft trat. Alle Prüflinge, die sich seit dem 24.12.20 zum ersten Versuch Ihrer IHK-Bilanzbuchhalter-Prüfung anmelden, legen die Prüfung automatisch nach der derzeit gültigen RVO von 2020 ab.

Aktuelle Bezeichnung (seit 24.12.2020):

Geprüfte Bilanzbuchhalter IHK – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

Bilanzbuchhalter IHK: Zulassungsvoraussetzungen

Zur schriftlichen Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweisen kann:

  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren (Regelausbildungszeit).
  2. einen der folgenden Abschlüsse:
    • einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder als Fachkaufmann,
    • einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder
  3. einen der folgenden Abschlüsse und eine darauffolgende, mindestens einjährige Berufspraxis:
    • einen wirtschaftswissentschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss dabei inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines angehenden Bilanzbuchhalters haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
 

Voraussetzungen zum Bestehen der schriftlichen Prüfung:

  • Jede der drei Aufgabenstellungen muss einzeln bestanden werden.
  • Pro Aufgabenstellung (Prüfungstag) müssen mindestens 50 von 100 Punkten erreicht werden.
  • Im Falle einer Wiederholungsprüfung müssen alle drei Aufgabenstellungen erneut abgelegt werden.

Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
 

Lehrgang beginnen & Zeit sparen

Beginnen Sie Ihren Lehrgang, auch wenn die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Denn diese müssen Sie erst zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung bei der IHK vorweisen.
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Annette Siebert
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