Fachassistent Lohn und Gehalt im Fernstudium

Per Fernlehrgang zum „Fachassistent Lohn und Gehalt“

Als Mitarbeiter im Bereich der Lohnsachbearbeitung benötigen Sie profunde Fachkenntnisse und Fertigkeiten für Ihre berufliche Praxis. Diese müssen über das bisherige Maß an Wissen aus vorherigen Aus- und Fortbildungen noch hinaus gehen. Nur so können Sie Ihre Mandanten in Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzleien optimal betreuen und abrechnen.

Mit der von den Steuerberaterkammern neu entwickelten Fortbildungsprüfung "Fachassistent Lohn und Gehalt" haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kompetenz im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung adäquat nachzuweisen. Die Fortbildungsprüfung stellt sicher, dass die Fähigkeiten eines Fachassistenten einheitlich und vergleichbar sind.

Ein Fernlehrgang erweist sich erfahrungsgemäß als exzellente Alternative für Personen mit Befähigung zum Selbststudium, Arbeitnehmer mit unregelmäßigen Arbeitszeiten und Eltern in der Familienphase. Daher richtet sich unser Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung der Steuerberaterkammern zum "Fachassistent Lohn und Gehalt" speziell an diese Teilnehmenden und solche, die im Wesentlichen zeit- und ortsunabhängig lernen möchten.

Der Fernlehrgang ist unter der Nr. 5125220 bei der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Zulassung Steuerberaterkammer

Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vor der Steuerberaterkammer?

Bearbeitungszeit

Lassen Sie sich individuell anzeigen, wie viele Monate Sie für die Bearbeitung der Kursunterlagen (bei entsprechendem Stundeneinsatz pro Woche) benötigen würden.

Verfügbare Zeit pro Woche:

Die Vorbereitung auf die Prüfung

Ziel
Ziel unseres Fernlehrgangs ist es, Sie umfassend auf die Prüfung der Steuerberaterkammern zum Fachassistent Lohn und Gehalt vorzubereiten.

Inhalte und Methoden
Seit 70 Jahren sind wir die Spezialisten für die Weiterbildung im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen. Wir wissen, welche Themengebiete in welchem Umfang und in welcher Tiefe vermittelt werden müssen. Daraus folgt für unsere Teilnehmenden eine optimal auf das Prüfungsziel zugeschnittene und effektive Wissensvermittlung.

Unser Lehrplan enthält alle Stoffgebiete, die Gegenstand der Prüfung sein können. Bestandteil ist einerseits die vorstrukturierte und systematische Darstellung der Fachinhalte und andererseits die daran anschließende Einübung durch die Erarbeitung anwendungsorientierter Fallstudien. So stellen wir sicher, dass sich Tiefenwissen bilden kann, das auch zu einem späteren Zeitpunkt – in Prüfungen, aber auch in der Praxis – sicher abrufbar ist.

Lehrgangsablauf

  • Der Lehrgang besteht aus 8 Lehrbriefen, 17 Einsendearbeiten und zwei Unterrichtsphasen von insgesamt 5 Tagen.
  • Das Lehrmaterial wird laufend von unseren Dozentinnen und Dozenten überarbeitet und an den aktuellen Gesetzesstand bzw. die laufende Rechtsprechung angepasst.
  • Je nach gewünschtem Prüfungstermin und individueller Zeitplanung jedes Teilnehmenden entwickeln wir einen Plan für den Materialversand.
  • Der zeitliche Aufwand für die Bearbeitung der Fernlehrgangsmaterialien beträgt abhängig von der Lehrgangsdauer und den Vorkenntnissen und Neigungen der/des Lernenden etwa 10 bis 13 Stunden in der Woche.

Lehrgangsdauer

  • Ca. 12 bis 18 Monate inkl. 5 Präsenz- bzw. Online-Tage

Lehrgangsbeginn:

  • Jeweils zu jedem Monatsersten möglich

Gesetzestexte

  • Für die berufliche Praxis, aber auch für die Prüfung, ist der sichere Umgang mit Gesetzestexten unerlässlich. Deshalb ist der Einsatz der Gesetzestexte für die Bearbeitung der Lehrbriefe zwingend notwendig. Jeder Teilnehmer braucht daher sowohl für die Bearbeitung der Lehrbriefe als auch in der Prüfung eigene Texte.

Die Themengebiete

  • Steuerrecht
    • Grundlagen
    • Steuerfreier Arbeitslohn/Freigrenzen
    • Durchführung des Lohnsteuerabzugs
    • Besonderheiten von Arbeitsverträgen mit nahen Angehörigen
    • Betriebsprüfung
    • Anrufungsauskunft
    • Lohnsteuernachschau
  • Sozialversicherungsbeitragsrecht
    • Grundlagen
    • Meldepflichten
    • Statusfeststellungsverfahren
    • Umlageverfahren – Umlagepflicht, -berechnung und Erstattungsverfahren
    • Sozialversicherungsrechtliche Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung einschl. Künstlersozialkasse
  • Grundzüge des Arbeitsrechts
    • Rechtliche Beschränkungen
    • Gesetzliche Grundlagen im Arbeitsrecht
    • Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen
    • Folgen von Verstößen gegen die arbeitsrechtlichen und arbeitsvertraglichen Pflichten
    • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Rechtsübergreifende Themen
    • Geldwerte Vorteile / Sachbezüge
    • Betriebliche Altersversorgung
    • Vermögensbildung / -beteiligung
    • Mehrfachbeschäftigte (Minijobber und sonstige Arbeitnehmer)
    • Besondere Personengruppen
    • Grundzüge der Baulohnabrechnung
    • Nettolohnvereinbarungen
    • Teilmonatsrechnung
    • Korrekturen / Nachzahlungen für Vormonate
    • Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn
    • Entgeltpauschalierung
    • Einmalbezüge / mehrjährige Bezüge
  • Besondere Themen
    • Kurzarbeitergeld
    • Insolvenzgeld
    • Pfändung, Abtretung, Arbeitnehmerinsolvenz
    • Besonderheiten bei mehreren Betriebsstätten
    • Bescheinigungs-, Melde- und Auskunftsvorschriften (elektronische Bescheinigungen)
    • Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
    • Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit
    • Fristen, Rechtsbehelfe, Korrekturvorschriften, Mitwirkungspflichten
    • Datenschutz und Datensicherheit
    • Vergütungsberechnung

Zielgruppe

Unser Lehrgang richtet sich insbesondere an

  • Steuerfachangestellte mit mindestens halbjähriger Berufspraxis
  • Kaufleute oder Rechtsanwaltsfachangestellte mit mindestens 2 1/2-jähriger Berufspraxis
  • Berufspraktiker ohne relevanten Abschluss, aber mit 4 bis 5 Jahren Erfahrung

Die berufspraktische Erfahrung soll auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens erworben worden sein.

Bitte beachten Sie, dass die Steuerberaterkammern Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung definiert haben. Näheres finden Sie unter dem Punkt „Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung bei einer Steuerberaterkammer“.

Prüfung

Die Prüfung vor der Steuerberaterkammer
Die Fortbildungsprüfung ist nicht Bestandteil des Lehrgangs. Zu ihr müssen Sie sich gesondert anmelden. Die Prüfung wird vor den Prüfungsausschüssen der Steuerberaterkammern abgelegt. Zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk Ihr Arbeitsort liegt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kammer nach den für Ihren Prüfungszeitraum maßgebenden Bestimmungen.

Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

In der schriftlichen Prüfung bearbeiten Sie eine 4-stündige Klausur.

Die mündliche Prüfung soll 30 Minuten je Prüfungsteilnehmer nicht überschreiten. In diesem Prüfungsteil soll die Fähigkeit dokumentiert werden, praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen zu können.

Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Prüfung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft:

  • Eine mit Erfolg abgelegte Prüfung als Steuerfachangestellter, danach eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle.

Zur Prüfung ist auch zugelassen,

  • wer nach einem erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufleute) mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist.

Zugelassen wird ebenfalls,

  • wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist.

oder

  • wer in besonderen Ausnahmefällen durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft Qualifikationen erworben hat, die eine Zulassung rechtfertigen.

Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, erfüllt sein.

Prüfungstermine
Die Steuerberaterkammern sehen die schriftliche Prüfung für den Oktober eines Jahres vor.

Fakten
  • Gesamtdauer: 12-18 Monate 5 Unterrichtstage, 8 Lehrbriefe und 17 Einsendearbeiten
    Gesamtdauer: von Uhr bis Uhr
  • 2.196,00 € MwSt.-frei
  • 0,00 €
  • 0,00 €
  • Beginn

    Lehrgangsstart ist jeweils zum Monatsanfang

Berater
 Michele Michele Bas
Michele Bas

0221 / 93 64 42-255

 Christina Christina Fischer
Christina Fischer

0221 / 93 64 42-252

Anmeldung
Bundesweit

2.196,00 € MwSt.-frei

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