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Gesetzgebung | Mehr Steuertransparenz multinationaler Unternehmen (EP)

Das Europäische Parlament (EP) wird am 11.11.2021 über eine vorläufige Einigung mit dem Rat abstimmen, durch die Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. € und mit Niederlassungen in mehr als einem Land dazu verpflichtet werden, ihre Gewinne, die gezahlte Körperschaftsteuer und die Zahl der Beschäftigten in jedem EU-Mitgliedstaat für das vorangegangene Geschäftsjahr anzugeben. Ziel der Regelung ist es, eine bessere Kontrolle der Steuerpraktiken multinationaler Unternehmen zu ermöglichen.

Hierzu führt das Europäische Parlament weiter aus:

  • Die Unternehmen mĂĽssen daneben Einzelheiten zu ihren Gewinnen, Mitarbeitern und Steuern in einigen Drittstaaten veröffentlichen, darunter Länder, die in Steuerfragen nicht mit der EU zusammenarbeiten, und solche, die nicht alle Standards erfĂĽllen, sich aber zu Reformen verpflichtet haben.
  • Die EU fĂĽhrt Listen der Länder, die in diese beiden Kategorien fallen, und ĂĽberprĂĽft sie regelmäßig.
  • Ziel der neuen Vorschriften ist es, mehr Klarheit darĂĽber zu schaffen, wo multinationale Unternehmen Steuern zahlen, und es ihnen zu erschweren, die Zahlung eines angemessenen Anteils zu vermeiden.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Thema hat das EP auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: EP online, Meldung v. 9.11.2021 (il)

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