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Sozialversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat am 27.7.2022 das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll u.a. eine "maßvolle" Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes erfolgen, um die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr zu stabilisieren.

Hintergrund: Die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung ist sehr herausfordernd: Auf der einen Seite sind die Einnahmen aus Krankenversicherungsbeiträgen weniger stark gewachsen als in früheren Jahren. Auf der anderen Seite steigen die Ausgaben stark an. Diese Tendenz ist auch für künftige Jahre zu erwarten – unter anderem aufgrund der demografischen Entwicklung, des medizinisch-technischen Fortschritts und der steigenden Löhne infolge des Fachkräftemangels.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzesentwurfs:

  • Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenĂĽbergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze fĂĽr die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze fĂĽr die Liquiditätsreserve halbiert und ĂĽbersteigende Mittel können fĂĽr höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die FinanzierungslĂĽcke weiter zu schlieĂźen.
  • Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro fĂĽr 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
  • Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen fĂĽr 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
  • FĂĽr das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere fĂĽr patentgeschĂĽtzte Arzneimittel vorgesehen.
  • Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Ă„nderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden MaĂźnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
  • Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
  • Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
  • Konkretisierung der im Pflegebudget berĂĽcksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
  • Die extrabudgetäre VergĂĽtung von vertragsärztlichen Leistungen gegenĂĽber sog. Neupatienten fĂĽr Vertragsärzte wird abgeschafft.
  • Begrenzung des Honorarzuwachses fĂĽr Zahnärztinnen und Zahnärzte.
  • Auch der Zusatzbeitrag fĂĽr Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium fĂĽr Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

Hinweis:

Der Gesetzentwurf soll nun ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 27.7.2022 sowie Bundesgesundheitsministerium online (il)

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