Die Prüfungsschwerpunkte für 2019 lauten:
- Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
- Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente
- Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse
- Konzernlagebericht
Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Ertragslage entsprechend dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit (§ 315 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HGB) - Segmentberichterstattung
unter Berücksichtigung der unternehmensinternen Berichterstattung und folgender Einzelaspekte:- Bestimmung der operativen Segmente (IFRS 8.5) und Zusammenfassung zu berichtspflichtigen Segmenten (IFRS 8.11-8.19) nebst erläuternden Angaben (IFRS 8.22)
- Darstellung des Segmentergebnisses, insbesondere bei Verwendung alternativer Leistungskennziffern (IFRS 8.23, IFRS 8.25-8.27)
- Differenzierung zwischen Informationen in der Kategorie „alle sonstigen Segmente“ und sonstigen Abstimmungsposten in der Überleitungsrechnung (IFRS 8.16, IFRS 8.28)
- Informationen über geografische Gebiete differenziert nach Herkunftsland und Drittländern (IFRS 8.33) sowie über Kundenabhängigkeiten (IFRS 8.34)
Hinweis: Eine ausführliche Darstellung des Prüfungsschwerpunkts finden Sie auf der Homepage der ESMA.
Quelle: DPR, Pressemitteilung v. 15.11.2018 (Ls)
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