Das BMWi fĂĽhrt aus:
- Die Anträge können seit dem 25.11.2020 auf der Seite für Überbrückungshilfe gestellt werden
- Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.1.2021 gestellt werden.
FĂĽr weitere Einzelheiten des Antragsverfahrens fĂĽr die Novemberhilfe wurden am 24.11.2020 neue Informationen mit zahlreichen Beispielen zur VerfĂĽgung gestellt, siehe FAQ Novemberhilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
- Am 25.11.2020 hat die MPK beschlossen, den am 28.10.2020 beschlossenen „Lockdown light“ über den 30.11.2020 hinaus mit weiteren Modifikationen bis zum 20.12.2020 bundesweit zu verlängern. Der Beschluss sieht vor, die Novemberhilfe im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts bis zum 20.12.2020 durch den Bund fortzuführen; in die Novemberhilfe (wie Überbrückungshilfe II) sollen ausdrücklich auch Schausteller und Marktkaufleute einbezogen werden.
Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)
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