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Gesetzgebung | Bundesregierung legt Mindestlohnerhöhungsgesetz vor (hib)

Die Bundesregierung will den geltenden Mindestlohn zum 1.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 € erhöhen. Hierfür hat sie den Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes (BT-Drucks. 20/1408) vorgelegt.

Hintergrund: Durch die dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (BGBl 2020 I S. 2356) ist der Mindestlohn zuletzt zum 1.1.2022 von 9,60 € auf 9,82 € angestiegen. Zum 1.7.2022 steigt der Mindestlohn auf 10,45 € (s. unsere Online-Nachricht v. 30.6.2021).

Die Bundesregierung fĂĽhrt zum Gesetzesentwurf aus:

  • KĂĽnftig soll sich die GeringfĂĽgigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 € monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden.
  • Zugleich sollen MaĂźnahmen getroffen werden, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz fĂĽr reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Ăśberschreitens der Entgeltgrenze fĂĽr eine geringfĂĽgig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt.
  • Die Höchstgrenze fĂĽr eine Beschäftigung im Ăśbergangsbereich soll nach dem Willen der Bundesregierung von monatlich 1.300 € auf 1.600 € angehoben werden. Damit will sie eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt erreichen.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 178/2022 (JT)

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