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Einkommensteuer | Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen (BMF)

Das BMF hat ausführlich zur ertragsteuerlichen Beurteilung der Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 5.11.2021 - IV C 6 - S 2177/19/10004 :008).

Hintergrund:

Durch das "JStG 2018", das "JStG 2019" sowie das "Zweite Corona-Steuerhilfegesetz" wurden die in § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG enthaltenen Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge fortentwickelt und der Anwendungszeitraum der Regelungen verlängert.

Das BMF geht in seinem 15-seitigen Schreiben anhand von zahlreichen Beispielen auf die folgenden Punkte näher ein:

  • Sachlicher Anwendungsbereich
    • Elektrofahrzeuge
    • Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
    • Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge
    • Emission und Reichweite
  • Pauschale Ermittlung des privaten Nutzungswerts nach der 1 %-Regelung
    • Ermittlung des maĂźgebenden Listenpreises
    • Begrenzung der pauschalen Wertansätze (sogenannte Kostendeckelung)
  • Individuelle Ermittlung des privaten Nutzungswerts
  • Pauschaler Ansatz von Stromkosten als Betriebsausgaben
  • Anwendungsregelungen

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

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