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Steuererhöhungen sind die Rache der Politiker dafür, dass wir sie gewählt haben

Schräge Geschichten aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung

In seiner Kolumne „Im Namen des Volkes“ teilt Ralf Sikorski mit unseren Leserinnen und Lesern Auszüge aus der Neubearbeitung seines gleichnamigen Buches.

Ich heiĂźe Ralf Sikorski und Sie herzlich willkommen.

Der redliche BĂĽrger erlebt seine Krise mit diesem Staat nicht bei der Polizei, sondern beim Finanzamt
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hat unzählige gute Ideen geäußert, diesen Steuerstaat zu verschlanken und seine Einnahmegier gerechter zu verteilen, die allesamt ungehört blieben. Durch Wahlsiege (oder wahlweise Wahlniederlagen) angetrieben überbieten sich aktuell wieder Politiker sowie selbst ernannte Fachleute und Experten in Vorschlägen, Steuern in unserem Land zu erhöhen. Man kann die seit Jahrzehnten immer wieder gerade von linken Politikern und ihren unwissenden Followern geforderte Abschaffung des Ehegattensplittings nicht mehr hören, insbesondere, weil diese Experten den Unterschied zwischen „Splitting“ und „Steuerklassenwahl“ offenbar schlicht nicht begriffen haben. Sie glauben allen Ernstes, Frauen würden automatisch allein durch die Abschaffung des Splittings plötzlich mehr Geld verdienen. Dabei bedeutet die Abschaffung des Splittings erst einmal für Millionen betroffene Ehepaare und Familien schlicht eine deutliche Steuererhöhung.

Nachdem Alfred Koslowski seinen ersten Schmerz über den tragischen Unfall seiner Frau überwunden hatte, vollzog er erste zaghafte Annäherungsversuche bei Sonja Lieblich, seiner Haushälterin, die ihm in dieser schweren Lebensphase zur Seite stand. Aus anfänglicher Koketterie wurde Liebe und die beiden wurden ein Paar. Die behandelnden Ärzte seiner Frau hatten ihn so oft darauf hingewiesen, dass es mehr als unwahrscheinlich sei, dass seine Frau noch einmal aus dem Koma erwachen würde, dass er nun wirklich alle Hoffnungen begraben und die Entscheidung getroffen hatte, nun wieder am Leben aktiv teilzunehmen. Nur eine Entscheidung wollte er nicht treffen: eine Scheidung mit seiner im Koma liegenden Ehefrau wäre für den Stadtrat-Beigeordneten keine medienwirksame Alternative. Es reichte ihm schon völlig, dass man in unmittelbarer Nachbarschaft tuschelte und über ihn redete.

Beim Ausfüllen der Vordrucke seiner aktuellen Steuererklärung erinnerte er sich an ein Zitat von Helmut Schmidt (1918–2015, Kettenraucher und ehemaliger deutscher Bundeskanzler): „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen“. Er beantragte daher die Zusammenveranlagung mit seiner im Wachkoma liegenden Ehefrau, da die beiden ja schließlich noch verheiratet waren. Aber das Finanzgericht Köln wollte seiner Argumentation nicht folgen (Urteil vom 16.6.2011, 10 K 4736/07): „Eine Zusammenveranlagung mit der seit Jahren im Wachkoma liegenden vollstationär betreuten Ehefrau scheidet aus, wenn beim Ehemann aufgrund eines gemeinsamen Kindes mit der im Haushalt lebenden Haushälterin eine neue Lebensgemeinschaft anzunehmen ist.“

Leider war das gemeinsame Kind der lebende Beweis, dass eine neue Lebensgemeinschaft entstanden war. Wie hätte das Gericht wohl entschieden, wenn solche Beweismittel nicht vorhanden gewesen wären?

Wesentlich einfacher hatte es da der Bundesfinanzhof in einem Fall, in dem der Ehegatte nicht nur im Krieg verschollen war, sondern sogar behördlich für tot erklärt wurde (Urteil vom 17.12.1953, IV 305/53 U: „Wird der verschollene Ehegatte für tot erklärt, so gilt der andere Ehegatte vom Tage der Rechtskraft des Todeserklärungsbeschlusses ab als verwitwet.“

Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare
Das deutsche Sprichwort „Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare“ bahnte sich schon früh seinen Weg, gerade die Preußen waren berühmt für ihren Regelungswahn. Aber auch Mitte des letzten Jahrhunderts bereits unmittelbar nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs ging die Regelungswut und -flut sofort weiter, immer getrieben von der Suche nach neuen Einnahmequellen. Durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt des Regierungspräsidiums Saar vom 10.10.1945 (ABl. 1945 Nr. 8 Seite 23) wurden Personen, die im Saargebiet wohnen und auf öffentlichen Straßen und Plätzen ein eigenes oder ein fremdes Fahrrad benutzten, darauf hingewiesen, dass zu diesem Zwecke der Besitz eines gültigen Steuerausweises erforderlich war:

„Die Steuer wird erhoben für die Dauer eines Jahres, das am 1. April beginnt und am 31. März endet, erstmals für die Zeit vom 1. Okt. 1945 bis 31. März 1956. Die Steuer beträgt jährlich 12 ,–- RM. Die Besteuerung erfolgt durch Verwendung einer Jahressteuermarke (Radfahrmarke), die auf dem von der Militärregierung vorgeschriebenen Personenausweis (Registrierungskarte) zu entwerten ist. Personen, die infolge ihres Alters nicht im Besitz eines solchen Ausweises sind, ein Fahrrad jedoch auf saarländischen Straßen und Plätzen benutzen, sind verpflichtet, sich einen solchen Ausweis ausstellen zu lassen. Der mit einer gültigen Steuermarke versehene und auf die Person des Fahrers lautende Personenausweis ist bei der Benutzung des Fahrrads auf öffentlichen Straßen und Plätzen des Saargebiets auf Verlangen den mit der Steuerüberwachung beauftragten Personen vorzuzeigen. Wer den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderläuft, verfällt einer Strafe von 25–100 Reichsmark. Im Wiederholungsfall kann auf Einziehung des Fahrrads erkannt werden. Hierbei ist es ohne Bedeutung, ob das Fahrrad dem Benutzer eigentümlich gehört.“ Und schließlich – ganz wichtig – der folgende Hinweis: „Zu dieser Verordnung ergehen Durchführungsbestimmungen.“

Wenn man alte Filmaufnahmen aus diesen Jahren so sieht, stellt man sich zwangsläufig die Frage, ob es damals keine wichtigeren Dinge gab, die geregelt werden mussten. Aber so öffnet man als Gesetzgeber den Weg für die Verwaltungen, die ja auch gerne eigenständig weiterführende Regelungen auf den Weg bringen wollen. Denn das ist ja auch eine Idee der Gewaltenteilung: Jede Gewalt darf sich selbstständig zu einem Problem äußern.

Aber die Idee an und für sich sollte man vielleicht weiterfolgen: eine Fahrradsteuer, es gibt Millionen potenzieller Steuerzahler gerade in Universitätsstädten. Aber sie müsste ähnlich verwaltungsaufwändig gestaltet sein wie die sog. Bettensteuer, damit am Ende unzählige Verwaltungsbeamte mit ihr beschäftigt sind, ohne aber wirklich nennenswerte Einnahmen zu kreieren.

Ăśber Ralf Sikorski
Dipl.-Finanzwirt Ralf Sikorski war viele Jahre Dozent an der Hochschule für Finanzen in Nordrhein-Westfalen und anschließend Leiter der Betriebsprüfungsstelle in einem Finanzamt. Seine Dozentenrolle nahm er daneben lange Zeit als Unterrichtender in Steuerberaterlehrgängen und Bilanzbuchhalterlehrgängen wahr. Heute ist er noch in zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen tätig, u. a. in unseren Bilanzbuchhalter-Updates. Darüber hinaus hat er sich als Autor unzähliger steuerlicher Lehr- und Praktikerbücher insbesondere zu den Fachbereichen Umsatzsteuer und Abgabenordnung und Herausgeber eines Kommentars zur Abgabenordnung einen Namen gemacht. Seine Stilblütensammlungen „Meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung“, „Wo bitte kann ich meinen Mann absetzen“, „Ich war Hals über Kopf erleichtert“ und ganz aktuell „Im Namen des Volkes“ sowie das Märchenbuch „Von Steuereyntreibern und anderen Blutsaugern“ runden sein vielfältiges Tätigkeitsbild ab.

Hinweis: Die Illustration stammt von Philipp Heinisch, der seine Anwaltsrobe 1990 an den Nagel hängte und Zeichner, Maler und Karikaturist wurde (www.kunstundjustiz.de).

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