Das Förderangebot des Bildungsschecks kann sowohl im individuellen als auch im betrieblichen Zugang jährlich genutzt werden
Wer wird gefördert?
Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbständige und Betriebe.
Der individuelle Zugang
Im individuellen Zugang können Beschäftigte mit Wohnsitz in NRW mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 40.000,- Euro (max. 80.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung) im Zeitraum von einem Kalenderjahr einen Bildungsscheck erhalten, wenn sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- Beschäftigte
- Beschäftigte in Elternzeit
- BerufsrĂĽckkehrer
- Selbständige
Der betriebliche Zugang
Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit Sitz in NRW mit weniger als 250 Beschäftigten im Zeitraum von einem Kalenderjahr bis zu zehn Bildungsschecks für Beschäftigte in Anspruch nehmen.
Ausgeschlossen vom Bildungsscheckverfahren sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Ausgeschlossen von der Förderung sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Wie wird gefördert?
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, max. 500,- Euro zu den Weiterbildungskosten.
Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst.
Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden.
Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.
Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Beratungsstellen:
Mehrere Kurse mit einem Bildungsscheck zu fördern ist möglich, aber …
hierzu ist es unbedingt nötig, dass die Lehrgänge, mit denen die Förderung verrechnet werden soll, in einer einzigen Buchung belegt werden. Das bedeutet, wenn Sie mehrere Kurse mit einem Bildungsscheck fördern möchten, müssen alle Kurse in einem Warenkorb und damit in einem einzigen Buchungsvorgang gebucht werden. Wenden Sie sich bei Fragen bitte vor der Buchung an Ihren Fachberater oder foerderungen(at)endriss.de. Achten Sie außerdem darauf, dass das auf dem Bildungsscheck angegebene Weiterbildungsziel für alle in dieser getätigten Buchung enthaltenen Lehrgänge gilt oder lassen Sie die Formulierung entsprechend anpassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Fall keine Sondervereinbarungen möglich sind, da wir gegenüber der Bezirksregierung auskunftspflichtig sind.
So nutzen Sie Ihren Bildungsscheck NRW bei uns
- Bei der Anmeldung geben Sie im Nachrichtenfeld bekannt, dass Sie den Bildungsscheck NRW anwenden wollen. Nach der Verarbeitung Ihrer Buchung senden wir Ihnen eine Info-Mail zu.
- Den Bildungsscheck senden Sie uns im Original vor Veranstaltungsbeginn an:
Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Team Förderungen, Lichtstraße 45-49 in 50825 Köln
(Kopien oder PDFs dürfen nicht angenommen werden.) - Bitte prüfen Sie vor dem Versand die folgenden Angaben auf dem Bildungsscheck: Das Weiterbildungsziel stimmt mit Ihrer Buchung überein, die Steuer-Fachschule ist als Weiterbildungsanbieter genannt, Ihre persönlichen Angaben sind korrekt, das Datum der Ausgabe liegt mindestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn (Bei Videolehrgängen gilt: einen Tag vor Buchungsdatum). Denken Sie bei dem Versand unbedingt auch daran, die zweite Seite des Bildungsschecks, die subventionserhebliche Erklärung, beizulegen.
Info-Service fĂĽr Ratsuchende, Betriebe und Beratende
Die Telefonhotline 0211 837-1929 von Nordrhein-Westfalen direkt informiert zum Beratungsangebot und ist von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.