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Zivilrecht | Basiszinssatz unverändert (Bundesbank)

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 1.7.2019 bekannt gegeben. Er beträgt unverändert -0,88 %.

Hintergrund: Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB . Er verändert sich zum 1.1 und 1.7 eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Hierzu fĂĽhrt die Deutsche Bundesbank weiter aus:

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 25.6.2019 beträgt 0,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1.1.2019 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2018 hat ebenfalls 0,00 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1.7.2019 ein Basiszinssatz des BGB von -0,88 % (zuvor -0,88 %).

Hinweis: Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 27.6.2019 bekannt gegeben.
Eine Übersicht der Basiszinssätze ist auf der Homepage der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.

Quelle: Deutsche Bundesbank online (il)

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