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Willkommen in Abstrusien - Chancen fĂĽr Kinder und Familien

„Es war einmal ein Land weit, weit weg. Das nannte man Abstrusien. Das Land war reich, seinen Bewohnern ging es gut….“ Doch was geschah dann? Autor und Endriss-Dozent Ralf Sikorski nimmt Sie in diesem Text mit nach „Abstrusien“. Vielleicht kommt Ihnen ja dieses Land und dessen Regelungen für Kinder und Familien bekannt vor. Begleiten Sie Herrn Sikorski wie gewohnt auf seinen satirischen Streifzug durch den Wahnsinn des Rechtsstaates.

Es war einmal ein Land weit, weit weg. Das nannte man Abstrusien. Das Land war reich, seinen Bewohnern ging es gut. Das lag weniger an vorhandenen Bodenschätzen oder anderen Ressourcen. Vielmehr waren die Menschen dieses Landes schlicht und einfach sehr fleißig. Und wenn die Bürger eines Landes infolgedessen gut verdienen, dann geben sie auch gerne und reichlich ihrem Herrscher - so war das in Abstrusien. Die Untertanen hatten eine Abgabe an den König nicht nur als Notwendigkeit für das Allgemeinwohl anerkannt, es war ihnen auch wichtig, das Land angemessen auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten, und dazu gehört ganz besonders die Unterstützung der Kinder als künftige Generation, die das Land einmal leiten werden wird.

Das Land hatte daher in seinem Einkommensteuergesetzbuch, das aus über 100 Einzelregelungen bestand, zwei Dutzend Vorschriften, die sich nur mit der Steuerbegünstigung von Eltern und ihren Kindern beschäftigten. Politiker aller Gruppierungen überboten sich unaufhörlich bei der Erhöhung des sog. Kindergeldes und der Kinderfreibeträge, preisten das Gesetzbuch immer wieder gerne als familienfreundlich und zukunftsorientiert an. So war das in Abstrusien.

Bei genauerer Betrachtung der einzelnen Regelungen aber stellte man fest, dass Vieles in Abstrusien aber auch - abstrus war.

Nachdem das höchste Steuergericht in Abstrusien entschieden hatte, dass Studierende die Kosten, die mit dem Studium zusammenhängen, in Gänze im Rahmen des Einkommensteuergesetzbuches als sog. Verlustvortrag bei zukünftigen Steuererklärungen steuermindernd berücksichtigen konnten, schritt der Herrscher ein, um dieses aus seiner Sicht unliebsame Ergebnis per Gesetz zu unterbinden.

Was wiederum zu abstrusen Ergebnissen führte. Während Studiengebühren, Aufwendungen für Wohnung, Fahrtkosten und dergleichen bei einem Studierenden in einem sog. dualen Studium uneingeschränkt abziehbar waren, blieb der „normale“ Student auf diesen Kosten ohne steuerliche Berücksichtigung schlicht sitzen - der sog. Verlustvortrag war für ihn nach der Gesetzesänderung nicht mehr möglich.

Aber auch für diejenigen, die noch in den Genuss eines Verlustabzugs in künftigen Jahren kamen, hatte der Herrscher von Abstrusien eine Überraschung parat. Schon unmittelbar nach ihrem Examens finden die meisten Studenten einen ersten Job und der Verlustabzug konnte helfen, ihre Steuerlast zu senken. Da sie aber in aller Regel nur wenige Monate in ersten Jahr nach ihrem Examen ein Gehalt bekommen, hatten die meisten von ihnen eh keine Steuern zu zahlen, da ein sog. Grundfreibetrag von rund 10.000 € zu berücksichtigen war. Gleichwohl wurde der Verlustvortrag vom Einkommen, obwohl es eh keine Steuern auslöste, in Gänze bis zu einem Einkommen von NULL abgezogen, sodass er in vielen Fällen schlicht verpuffte. So war das in Abstrusien.

Viele Eltern in Abstrusien unterstützten ihre Kinder finanziell im Rahmen der Ausbildung, denn eine Investition in die eigenen Kinder ist eine Investition in die Zukunft. Dazu erlaube Ihnen der großzügige Herrscher von Abstrusien im Einkommensteuergesetzbuch den Abzug der an die Kinder gezahlten Unterhaltskosten vom Einkommen der Eltern. Um Übermaß zu verhindern, wurde dieser Betrag insgesamt gedeckelt, was nicht verwerflich war. Dieser gedeckelte Höchstbetrag wurde zudem gemindert um das Einkommen des Kindes, um eine Doppelbegünstigung zu vermeiden. Gekürzt wurde er aber um das Bruttoeinkommen des Kindes, Sonderausgaben und dergleichen durften dabei nicht berücksichtigt werden. Damit wurde ein Einkommen des Kindes bei den Eltern gekürzt, das dem Kind gar nicht zur Verfügung stand. So war das in Abstrusien.

Und weil das Leben bekanntlich auch in Abstrusien teuer ist und eine teilweise Refinanzierung der Studienkosten über die Steuerersparnis aufgrund der vielen Gesetzesänderungen durch den Herrscher von Abstrusien nur noch bedingt möglich war, nahmen immer mehr Studenten einen Kredit auf- oder einen Teilzeitjob an, um ihr Studium zu finanzieren. Oder sie brachen ihr Studium aus finanzieller Not einfach ab. Denn auch die Eltern stellten mehr und mehr die Zahlungen an ihre Kinder ein, da sie sich das Studium ihrer Kinder schlicht nicht mehr leisten konnten. Und so verschwanden immer mehr talentierte junge Menschen aus dem Blickfeld der Universitäten. Und schließlich verschwand Abstrusien in Bedeutungslosigkeit und ging unter wie viele andere Hochkulturen vor seiner Zeit.

Glücklicherweise spielt die Geschichte in einem Land weit, weit weg. Und in unserem eigenen modernen Steuersystem sind solche Taschenspielertricks völlig undenkbar. Und wir wissen als mündige Bürger, dass derartige Regelungen gegen das sog. Nettoprinzip verstoßen würden. Und wir wissen, dass bei uns niemand auf die abenteuerliche Idee kommen würde, die Bildungselite müsse unter sich bleiben.

Und sollte die ein oder andere Regelung doch auf unser modernes Einkommensteuerrecht übertragen werden können, müssen wir ja nur entsprechende Änderungen anregen. Wir haben aktuell eine Bundesregierung, die sich nach eigenem Bekunden um die nächste Generation kümmern will.1 Dazu gehört aber dann auch ihre finanzielle Unterstützung, um eine entsprechende zukunftsorientierte Ausbildung möglich zu machen.

Denn irgendwann ist die aktuelle junge Generation die Generation, die unsere Rente erwirtschaften muss - und auch die Abgeordnetendiäten. Falls sie nicht lieber ihre eigene Rente finanziert und ihre Studienkredite abzahlt.


1 Auszug aus dem Koalitionsvertrag

V. Chancen fĂĽr Kinder, starke Familien und beste Bildung ein Leben lang

Wir wollen allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen bieten, Teilhabe und Aufstieg ermöglichen durch inklusive Bildung. Dazu stärken wir die frühkindliche Bildung, legen den Digitalpakt 2.0 auf und machen das BAföG elternunabhängiger und bauen es für die Förderung der beruflichen Weiterbildung aus. Kinder verdienen beste Bildung. Jedes Kind soll die gleichen Chancen haben. Diese Chancengleichheit ist aber noch lange nicht Realität. Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen, werden mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen.

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