Danach soll der Belegabruf sukzessive um weitere für die Steuererklärung relevante Informationen erweitert werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Kirchensteuer-Zahlungen/-Erstattungen,
- Zinsen auf Steuererstattungen,
- Zuwendungen („Spenden“),
- freigestellte Kapitalerträge und
- Grad der Behinderung (inkl. ggf. vorhandener Merkzeichen).
Quelle: BT-Drucks. 19/11987 (il)
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