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Verfahrensrecht | Anpassung von Zinsfestsetzungen fĂĽr Steuernachzahlungen und -erstattungen (FinMin)

Ab Anfang Februar 2023 wird die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein alle bei ihr gefĂĽhrten Steuerkonten hinsichtlich einer erforderlichen Anpassung der Zinsen an die neuen gesetzlichen Vorgaben ĂĽberprĂĽfen. Dies kĂĽndigt das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein am 31.1.2023 an.

Hierzu fĂĽhrt das FinMin Schleswig-Holstein u.a. weiter aus:

  • In den noch offenen Zinsfällen werden geänderte Zinsbescheide erstellt und an die BĂĽrger versendet.
  • Betroffen sind BĂĽrger sowie Unternehmen, die in der Vergangenheit zu viele Zinsen gezahlt haben. Dies gilt, soweit der entsprechende Steuerbescheid verfahrensrechtlich noch änderbar ist.
  • AuĂźerdem erfolgen erstmalige Festsetzungen von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, die seit September 2021 aufgrund der geplanten EinfĂĽhrung der Neuregelung vorerst ausgesetzt waren.
  • Die erforderliche PrĂĽfung erfolgt seitens der Finanzämter, die BĂĽrger mĂĽssen nicht tätig werden.

Quelle: Finanzministerium Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. 31.1.2023 (il)

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