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Tabaksteuer | Keine Ă„nderung des Tabaksteuergesetzes (hib)

Wegen der erst seit kurzer Zeit geltenden Regelungen bei der Besteuerung von Substituten fĂĽr Tabakwaren wie Liquids ist keine Ă„nderung des Tabaksteuergesetzes vorgesehen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/5254) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drucks. 20/5015) mit.

Darin heißt es auch, die Regelungen des Tabaksteuergesetzes würden kontinuierlich überprüft. Änderungen könnten sich möglicherweise durch die Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie ergeben.
Wie es in der Vorbemerkung der Linksfraktion zur Kleinen Anfrage heiĂźt, wurden Liquids fĂĽr E-Zigaretten zum 1.7.2022 in das Tabaksteuergesetz einbezogen. Nach Ansicht der Fraktion entfaltet die derzeitige Steuergesetzgebung keine Lenkungswirkung weg vom Tabak. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die gestiegene Raucherquote.

Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 47/2023 (RD)

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