Blog

Kassen | Meldung elektronischer Systeme - Vordruck abwarten (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) weist darauf hin, dass der amtliche Vordruck für die Meldung nach § 146a Abs. 4 AO noch nicht vorliegt. Betroffene Unternehmer sollten daher abwarten, bis der Vordruck veröffentlicht wird.

Hintergrund: Ab dem 1.1.2020 müssen Steuerpflichtige ihr elektronisches Aufzeichnungssystem an die Finanzämter melden. Betroffen sind vor allem Kassensysteme. Dem zuständigen Finanzamt sind u.a. die Art und Anzahl der im jeweiligen Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen mitzuteilen. Für Steuerpflichtige, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem vor dem 1.1.2020 angeschafft haben, gilt dafür eigentlich eine Frist bis zum 31.1.2020 (vgl. § 146a Abs. 4 AO, Art. 97 § 30 Abs. 1 Satz 2 EGAO).

Hierzu fĂĽhrt das BayLfSt weiter aus:

  • Die Meldung an das Finanzamt ist nach der gesetzlichen Regelung ausschlieĂźlich mittels einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck möglich. Dieser steht derzeit noch nicht zur VerfĂĽgung. Eine Meldung ist deshalb noch nicht möglich.
  • Betroffene Unternehmen sollten daher abwarten, bis der Vordruck veröffentlicht wird.

Quelle: BayLfSt online (il)

Verwandte Artikel:

  • Becker, Mit Sicherheit zur digitalen KassenfĂĽhrung: Was machen TIM und TSE?, BBK 11/2019 S. 517, NWB DokID: LAAAH-15832
  • BMF-Schreiben zur KassenfĂĽhrung mit elektronischen Aufzeichnungssystemen nach § 146a AO, BBK KN 13/2019 S. 613, NWB DokID: OAAAH-21306

Diese Seminare könnten Sie interessieren:

Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!