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Kassen | Einsatz von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (BMF)

Das BMF hat eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung für die Umrüstung von TSE-Kassen über Ende September 2020 hinaus abgelehnt. Dies stellt das Ministerium in einem Schreiben v. 30.6.2020 an diverse Verbände und Kammern klar.

Hierin weist das BMF u.a. darauf hin, dass die Notwendigkeit einer Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung nicht gesehen wird und bittet die Verbände und Kammern, ihre Mitglieder entsprechend zu informieren.

Hinweis: Lesen Sie zum Thema den Beitrag des Bloggers Ralf Jahn im NWB Experten-Blog. Dort ist auch das Schreiben des BMF hinterlegt.

Quelle: BMF, Schreiben v. 30.6.2020 - IV A 4 - S 0316-a/20/10007: 002 (il)

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