Hierzu führt die KfW u.a. weiter aus:
- Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro auf 140.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern auf 160.000 Euro (vorher: 125.000 Euro) und für Familien mit drei und mehr Kindern auf 180.000 Euro (150.000 Euro).
- Die Darlehenszinsen von "Jung kauft Alt" werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbilligt: Heute liegt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 Prozent effektiv.
- Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch zu sanieren.
- Hier erweitern KfW und Bund die Möglichkeiten für Familien und kommen damit den individuellen Bedürfnissen noch stärker entgegen: Die Sanierung kann nun auch durch eine Umsetzung mehrerer Einzelmaßnahmen durchgeführt werden. Die Alternative bleibt eine systemische Sanierung auf den energetischen Standard „Effizienzhaus 85 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“.
- Bei einer Sanierung in Einzelmaßnahmen sind in der Regel die folgenden verpflichtend durchzuführen:
- Fenstertausch
- Fassadendämmung
- Dämmung des Dachs oder Dämmung der obersten Geschossdecke gegen unbeheizte Dachräume
- Heizungstausch (Energieträger mindestens 65% Erneuerbare Energien; erfüllt die Bestandimmobilie dies bereits, so entfällt diese Einzelmaßnahme)
- Für die Finanzierung der Sanierung können z.B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden, wie etwa die Zuschüsse der KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (www.kfw.de/458), die BEG-Wohngebäude-Kredite der KfW (www.kfw.de/261) oder die Förderangebote des Bafa (BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)).
Die wichtigsten Programmdetails von „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / Jung kauft Alt“ im Überblick:
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die erstmals Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 EUR bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 EUR je weiteres Kind.
- Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.
- Die Kredite im Produkt "Jung kauft Alt" können Kunden, wie bei KfW-Förderkrediten üblich, bei ihren Hausbanken beantragen.
- Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch zu sanieren.
- Alle Informationen zu "Jung kauft Alt" gibt es unter www.kfw.de/308.
Quelle: KfW, Pressemitteilung v. 30.7.2026 (il)
Fundstelle(n):
NWB IAAAK-20875








