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Grundsteuer | Aufhebung der gleich lautenden Erlasse zur vorläufigen Einheitswertfeststellung (BMF)

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse zur Aufhebung der gleich lautenden Erlasse zur vorläufigen Einheitswertfeststellung und zur vorläufigen Festsetzung des Grundsteuermessbetrags v. 18.5.2015 veröffentlicht (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 17.1.2019).

Hintergrund: Seit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. 19.4.2012 (BStBl I S. 490) werden Feststellungen der Einheitswerte für Grundstücke sowie Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags und seit dem 18.5.2015 (BStBl I S. 439) auch für Einheitswertfeststellungen der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft vorläufig durchgeführt. Wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018 (BGBl. I S. 531) besteht hierfür kein Anlass mehr.

Die gleich lautenden Erlasse v. 18.5.2015 (BStBl I S. 439) werden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Hinweis: Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder.

Quelle: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 17.1.2019; NWB DokID: LAAAH-05616

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