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Gesetzgebung | Bundesrat stimmt 49-Euro-Ticket zu

Der Bundesrat hat am 31.3.2023 der Einführung des bundesweiten Tickets im Nahverkehr zugestimmt, die der Bundestag einige Tage zuvor beschlossen hatte. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.

FĂĽr 49 Euro im ganzen Land
Das sog. Deutschlandticket gilt ab 1. Mai 2023 zum Einführungspreis von 49 Euro im monatlichen kündbaren digitalen Abonnement. Ziel ist es, die Attraktivität des Regionalverkehrs zu steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, Energie zu sparen - und Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Beteiligung des Bundes an Mehrkosten
Im aktuellen Jahr trägt der Bund die Hälfte der Mehrkosten, die den Ländern durch das neue Ticket entstehen. Bis 2025 beteiligt sich der Bund mit 1,5 Milliarden Euro jährlich an dem Vorhaben.
Um die Finanzierung des 49-Euro-Tickets ĂĽber 2025 hinaus dauerhaft zu sichern, ist fĂĽr 2025 ein neues Gesetzgebungsverfahren geplant - dann auf Grundlage einer Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen.

Begrenzung der Infrastrukturkosten
Das Gesetz legt außerdem fest, dass die Erhöhung der so genannten Trassen- und Stationsentgelte im Schienenpersonennahverkehr, die von den bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen erhoben werden, für die Jahre 2023 bis 2025 bei 1,8 Prozent liegt.

Länder fordern dauerhafte Finanzierung
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, die Finanzierung dauerhaft zu sichern. Der Bund müsse auch in den Jahren 2024 und 2025 einen mindestens hälftigen Nachschuss leisten, sofern die tatsächlichen Kosten des Deutschlandtickets höher ausfallen als vom Bund angenommen. Angesichts der Klimaschutzziele im Bereich Verkehr sei der Ausbau des Angebots zwingend - auch hieran müsse sich der Bund durch Aufstockung der Regionalisierungsmittel beteiligen.

Die EntschlieĂźung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfĂĽr nicht.


Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. 31.3.2023

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