Hierzu fĂĽhrt das BMWi weiter aus:
Die Kaufprämie wird bei Fahrzeugen bis 40.000 € Nettolistenpreis um 50 % und darüber hinaus bis zu einer Grenze von 65.000 € Nettolistenpreis um 25 % steigen. Damit wird ermöglicht, weitere rund 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge zu fördern. Die Industrie wird sich weiterhin paritätisch daran beteiligen.
Die bestehende Förderung für Neufahrzeuge wird um eine Kaufprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge der Fahrzeughersteller bei der Zweitveräußerung ergänzt. Der jeweilige Firmen- beziehungsweise Dienstwagen muss hierfür zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs mindestens 4 und maximal 8 Monate erstmalig zugelassen sein und eine maximale Laufleistung von 8.000 km aufweisen.
Hinweise: Die geänderte Förderrichtlinie wird nach beihilferechtlicher Prüfung durch die Europäische Kommission in Kraft treten. Die bisher geltende und im Jahr 2016 eingeführte Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) war bis Ende 2020 befristet.
Nachricht aktualisiert am 19.11.2019: Einen FAQ zum Umweltbonus hat die Bundesregierung auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Quelle: BMWi, Pressemitteilung v. 18.11.2019 (il)
Verwandte Artikel:
• Nürnberg, Steuerliche Begünstigungen der Elektromobilität im Belastungsvergleich, NWB 37/2019 S. 2731, NWD DokID: UAAAH-29165
• Hübner, Leitfaden zur Besteuerung von (Hybrid-)Elektrofahrzeugen, NWB Online-Beitrag, NWD DokID: HAAAH-19432
Diese Seminare könnten Sie interessieren:
Am ermäßigten Steuersatz arbeitet die Bundesregierung bereits und eine Mehrwertsteuer-Reform bahnt sich an. Die E-Mobilität nimmt stark an Bedeutung zu und betrifft zukünftig den Großteil der Unternehmen in Deutschland. Übernehmen zukünftig Roboter die Aufgaben in der Buchhaltung und im Controlling?
Diese Themen wecken Ihr Interesse? Dann bestellen Sie kostenlos unser neues Kundenmagazin. Lesen Sie spannende Artikel und Interviews zu interessanten Fachthemen und informieren Sie sich jetzt ĂĽber unser neues Seminarangebot.
Jetzt gratis bestellen!