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Förderung der Elektromobilität | Kaufprämie für E-Fahrzeuge erhöht und verlängert (BMWi)

Am 18.11.2019 hat die Bundesregierung den Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) über die Änderung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge behandelt. Dazu wird die bestehende Förderrichtlinie (Umweltbonus) bis zum Jahr 2025 verlängert und die Einzelförderung beim Erwerb von Elektrofahrzeugen erhöht.

Hierzu fĂĽhrt das BMWi weiter aus:

Die Kaufprämie wird bei Fahrzeugen bis 40.000 € Nettolistenpreis um 50 % und darüber hinaus bis zu einer Grenze von 65.000 € Nettolistenpreis um 25 % steigen. Damit wird ermöglicht, weitere rund 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge zu fördern. Die Industrie wird sich weiterhin paritätisch daran beteiligen.

Die bestehende Förderung für Neufahrzeuge wird um eine Kaufprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge der Fahrzeughersteller bei der Zweitveräußerung ergänzt. Der jeweilige Firmen- beziehungsweise Dienstwagen muss hierfür zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs mindestens 4 und maximal 8 Monate erstmalig zugelassen sein und eine maximale Laufleistung von 8.000 km aufweisen.

Hinweise: Die geänderte Förderrichtlinie wird nach beihilferechtlicher Prüfung durch die Europäische Kommission in Kraft treten. Die bisher geltende und im Jahr 2016 eingeführte Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) war bis Ende 2020 befristet.

Nachricht aktualisiert am 19.11.2019: Einen FAQ zum Umweltbonus hat die Bundesregierung auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Quelle: BMWi, Pressemitteilung v. 18.11.2019 (il)

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•    NĂĽrnberg, Steuerliche BegĂĽnstigungen der Elektromobilität im Belastungsvergleich, NWB 37/2019 S. 2731, NWD DokID: UAAAH-29165
•    HĂĽbner, Leitfaden zur Besteuerung von (Hybrid-)Elektrofahrzeugen, NWB Online-Beitrag, NWD DokID: HAAAH-19432

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