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Einkommensteuer | Tarifermäßigung bei Einkünften aus LuF gem. § 32c EStG (BMF)

Zur Tarifermäßigung nach § 32c EStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2451) nimmt das BMF auf 16 Seiten Stellung (BMF, Schreiben v. 18.9.2020 - IV C 7 - S 2230/19/10003 :007).

Das BMF führt u.a. Erläuterungen zu folgenden Punkten aus:

  • Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume
  • Zugangsvoraussetzungen und Antrag
  • Erzielen von EinkĂĽnften aus Land- und Forstwirtschaft
  • Verlustvortrag und VerlustrĂĽcktrag
  • Fiktive Steuerberechnung
  • Ermittlung der anteiligen tariflichen Einkommensteuer
  • Bilanzänderung fĂĽr Veranlagungszeiträume vor Inkrafttreten der Tarifermäßigung
  • Besonderheiten bei Ehegatten/Lebenspartnern
  • Ă„nderung einer gewährten Tarifermäßigung ( § 32c Abs. 6 und 7 EStG)

Quelle: BMF Newsletter v. 22.9.2020 (JT)

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