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Verfahrensrecht | Einzelaufzeichnungspflicht fĂĽr Kasseneinnahmen (BMF)

Das BMF hat den AEAO zu § 146 - Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen - wegen der Neufassung des § 146 Abs. 1 AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen mit sofortiger Wirkung neu gefasst (BMF, Schreiben v. 19.06.2018 - IV A 4 - S 0316/13/10005 :053).

Hierin geht das BMF auf folgende Punkte ein:

  • Grundsätze der Einzelaufzeichnung
  • Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht aus ZumutbarkeitsgrĂĽnden
  • Aufzeichnungspflichten bei Verwendung einer offenen Ladenkasse
  • Festsetzung eines Verzögerungsgelds
  • DV-gestĂĽtzte BuchfĂĽhrung und Aufzeichnungen

Quelle: BMF, Schreiben v. 19.6.2018 - IV A 4 - S 0316/13/10005, NWB DokID: KAAAG-87345 (il)

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