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Verfahrensrecht | Ă„nderung des AEAO (BMF)

Das BMF hat den AEAO zu den folgenden Bestimmungen der AO geändert: §§ 30, 31, 88, 138a, 146, 146a, 147, 364a, und 365 (BMF, Schreiben v. 4.5.2020 - IV A 4 - S 0316/19/10003 :004).

Hinweis:
Das Schreiben finden Sie hier NWB TAAAH-47973

Quelle: BMF online (il)

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