Blog

Umsatzsteuer | Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem GrundstĂĽck (BMF)

Das BMF ändert den Abschnitt 3a.3 UStAE über den Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG (BMF, Schreiben v. 05.12.2017 - III C 3 - S 7117-a/16/10001).

Folgende Abschnitte des UStAE werden geändert:

  • Abschn. 3a.3 Abs. 7 UStAE,
  • Abschn. 3a.3 Abs. 9 UStAE,
    u.a. wird Abschn. 3a.3 Abs. 9 Nr. 9 angefĂĽgt:
    sonstige Leistungen juristischer Art im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen sowie mit der Begründung oder Übertragung von bestimmten Rechten an Grundstücken oder dinglichen Rechten an Grundstücken (unabhängig davon, ob diese Rechte einem körperlichen Gegenstand gleichgestellt sind), selbst wenn die zugrunde liegende Transaktion, die zur rechtlichen Veränderung an dem Grundstück führt, letztendlich nicht stattfindet. Zu den bestimmten Rechten an Grundstücken zählen z.B. das Miet- und Pachtrecht. Die Erbringung sonstiger Leistungen juristischer Art ist nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Erforderlich ist jedoch, dass die Dienstleistung mit einer zumindest beabsichtigten Veränderung des rechtlichen Status des Grundstücks zusammenhängt. Zu den sonstigen Leistungen im Sinne der Sätze 1 bis 4 zählen z.B.:
    • das Aufsetzen eines Vertrags ĂĽber den Verkauf oder den Kauf eines GrundstĂĽcks und das Verhandeln der Vertragsbedingungen sowie damit in Zusammenhang stehende Beratungsleistungen (z.B. Finanzierungsberatung, Erstellung einer Due Diligence), sofern diese als unselbständige Nebenleistungen anzusehen sind;
    • die sonstigen Leistungen der Notare bei der Beurkundung von GrundstĂĽckskaufverträgen und anderen Verträgen, die auf die Veränderung von Rechten an einem GrundstĂĽck gerichtet sind, unabhängig davon, ob sie zwingend einer notariellen Beurkundung bedĂĽrfen;
    • die Beratung hinsichtlich einer Steuerklausel in einem GrundstĂĽcksĂĽbertragungsvertrag;
    • das Aufsetzen und Verhandeln der Vertragsbedingungen eines sale-and-lease-back-Vertrags ĂĽber ein GrundstĂĽck oder einen GrundstĂĽcksteil sowie damit in Zusammenhang stehende Beratungsleistungen (z.B. Finanzierungsberatung), sofern diese als unselbständige Nebenleistungen anzusehen sind;
    • das Aufsetzen und Verhandeln von Miet- und Pachtverträgen ĂĽber ein bestimmtes GrundstĂĽck oder einen bestimmten GrundstĂĽcksteil;
    • die rechtliche PrĂĽfung bestehender Miet- oder Pachtverträge im Hinblick auf den EigentĂĽmerwechsel im Rahmen einer GrundstĂĽcksĂĽbertragung.“
    • Abschn. 3a.3 Abs. 10 Nr. 4 und Nr. 7 UStAE.

Hinweis: Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Das Schreiben können Sie hier unter der NWB-DokID: IAAAG-67226 abrufen.

Quelle: NWB Datenbank (Ls)

Verwandte Artikel:

  • Grambeck, Ort der Leistung bei grundstĂĽcksbezogenen Leistungen – Ăśberarbeitung des UStAE, USt direkt digital 23/2017 S. 12, NWB-DokID: HAAAG-67193
  • Möller, Ă„nderungen des UStAE zum Ort der Leistung bei grundstĂĽcksbezogenen sonstigen Leistungen, USt direkt digital 5/2017 S. 9, NWB-DokID: VAAAG-38646
  • Wenning, Lieferungen / sonstige Leistungen, infoCenter, NWB-DokID: NAAAB-14244
  • Wenning, Ortsbestimmung, Umsatzsteuer, infoCenter, NWB-DokID: DAAAA-41715
Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!