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Umsatzsteuer | Haftung beim Handel mit Waren im Internet (BMF)

Das BMF hat sein Schreiben zur Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet ergänzt (BMF, Schreiben v. 21.2.2019 - III C 5 - S 7420/19/10002 :002).

Das BMF ergänzt sein Schreiben v. 28.1.2019 wie folgt:

Bis zum 15.4.2019 wird es nicht beanstandet, wenn dem Betreiber eines elektronischen Marktplatzes anstelle der Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG für die in § 22f Abs. 1 Satz 4 UStG genannten Unternehmer der beim zuständigen Finanzamt bis zum 28.2.2019 gestellte Antrag auf Erteilung der o. g. Bescheinigung (in elektronischem Format oder als Abdruck) vorliegt.

Hauptbezug: BMF v. 21.02.2019 - III C 5 - S 7420/19/10002: 002, NWB DokID: RAAAH-08501

Verwandte Artikel:

  • Robert Hammerl und Egid Baumgartner, Das neue BMF-Schreiben zur Umsatzsteuerhaftung elektronischer Marktplatzbetreiber - Geklärte und offene Anwendungsfragen, NWB 11/2019 S. 706, NWB DokID: XAAAH-08645
  • L'habitant, Das BMF-Schreiben vom 28.1.2019 zur Haftung fĂĽr Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet, StuB 5/2019 S. 177, NWB DokID: OAAAH-08097

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