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Rechtsprechung | Neue Revisionsverfahren beim BFH

Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Die interessantesten Verfahren aus dem Monat Juni 2021 haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Einkommensteuer

Kaufpreisaufteilung bei einer als Ferienwohnung: Welches Wertermittlungsverfahren ist bei einer Kaufpreisaufteilung für eine ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste genutzten Eigentumswohnung zugrunde zu legen? (BFH-Az. IX R 12/21; Vorinstanz: FG Hamburg, Urteil v. 30.9.2020 - 3 K 233/18).

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm als Arbeitslohn: Unter welchen Voraussetzungen liegt Arbeitslohn (Veräußerungsgewinn) bei einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm vor? Schließt insbesondere ein Beteiligungserwerb bei gewinnbringender Veräußerung/Aufgabe der Beteiligung das Vorliegen von Arbeitslohn aus oder gilt etwas anderes, wenn der Beteiligungserwerb seinerseits aus dem Arbeitsverhältnis resultiert? (BFH-Az. VI R 1/21; Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.2.2020 - 2 K 1774/17, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 28.7.2020).

Aufsichtsratstätigkeit: Ist eine Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsratstätigkeit bei einer GmbH, die zum Teil hoheitliche Aufgaben erfüllt, gemäß § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei? (BFH-Az. VIII R 9/21; Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.11.2020 - 9 K 9167/17).

Körperschaftsteuer

Finanzielle Eingliederung i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG: Erfordert die Satzung der Organgesellschaft generell für Beschlüsse eine qualifizierte Mehrheit, setzt das Tatbestandsmerkmal der finanziellen Eingliederung i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG dann voraus, dass der Organträger über diese qualifizierte Mehrheit verfügt? (BFH-Az. I R 50/20; Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil v. 24.11.2020 - 6 K 3291/19 F; s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 13.1.2021).

Gemeinnützigkeit/vGA: Können Zuwendungen eines teilweise körperschaftsteuerbefreiten eingetragenen Vereins an seine gemeinnützige Tochtergesellschaft als Spenden berücksichtigt werden, wenn nach Würdigung der Gesamtumstände die Förderung der Satzungszwecke das Hauptmotiv und die finanzielle Stärkung der gGmbH lediglich ein günstiger Nebeneffekt ist? Bedarf die Prüfung, ob die Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (verdeckte Einlage), bei einer teilweise steuerbefreiten Körperschaft wegen der Restriktionen des Gemeinnützigkeitsrechts unter Umständen einer Modifikation? (BFH-Az. I R 52/20; Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 7.10.2020 - 1 K 1264/19, s. hierzu Eilnachricht zu FG Rheinland-Pfalz v. 07.10.2020 - 1 K 1264/19).

Gewerbesteuer

Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen: Gehört vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 14.06.2018 - III R 35/15 (BFHE 261, 558, BStBl II 2018, 662), nach dem die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für Grundbesitz keinem strikten Folgerichtigkeitsgebot genügen muss, zu den teilweise hinzuzurechnenden Miet- und Pachtzinsen auch die vereinbarungsgemäß vom Mieter übernommene Grundsteuer, obwohl sie bei einem auf eigenem Grundstück betriebenen Gewerbebetrieb nicht zugerechnet würde? (BFH-Az. III R 65/19; Vorinstanz: FG Köln, Urteil v. 21.02.2019 - 10 K 2174/17; s. hierzu Eilnachricht , BBK 19/2019 S. 911).

Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags und der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer bei einer KGaA: Richtet sich der Anteil der persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA an dem Gewerbesteuermessbetrag und an der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer (§ 35 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 EStG) nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel? (BFH-Az. I R 54/20; Vorinstanz: FG Münster, Urteil v. 4.12.2019 - 9 K 149/17 F).

Erbschaftsteuer

Abzug von Nachlassverbindlichkeiten: Können Einkommensteuerverbindlichkeiten für das Todesjahr des Erblassers als bereicherungsmindernde Nachlassverbindlichkeit i.S.v. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG von den Erben in Abzug gebracht werden? Insbesondere wenn diese dadurch entstanden sind, dass die Erben als Rechtsnachfolger im Falle der Betriebsverpachtung die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in einkommensteuerrechtlich zulässiger Weise rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor dem Tod des Erblassers erklären und dadurch ein Veräußerungsgewinn entsteht, der im Todesjahr der Einkommensteuer unterliegt (BFH-Az. II R 3/21; Vorinstanz: FG München Urteil vom 16.09.2020 - 4 K 2701/19).

Steuerbefreiung des Familienheims: Kann der Erwerb eines Familienheims von der Erbschaftsteuer befreit sein, wenn der Erbe das Objekt erst nach einer längeren Renovierungsphase bezieht oder wird somit das Familienheim nicht mehr unverzüglich nach dem Erbfall zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke genutzt? (BFH-Az. II R 6/21; Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil v. 10.3.2021 - 4 K 2245/19 Erb).

Hinweis: Eine Auflistung sämtlicher neuer anhängiger Verfahren finden Sie hier.

Quelle: NWB Datenbank (il)

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  • NWB-Nachricht v. 01.06.2021, Rechtsprechung | Neue Revisionsverfahren beim BFH NWB DAAAH-80302

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