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Lohnsteuer | Behandlung des (Elektro)Fahrrad-Leasing (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sein Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung des (Elektro)Fahrrad-Leasing v. 22.05.2017 - S 2334.2.1-122/2 St32 ergänzt (BayLfSt v. 20.11.2017 - S 2334.2.1-122/4 St32).

In seinem Schreiben stellt das BayLfSt Folgendes klar:
  • In Leasingfällen setzt das Vorliegen eines betrieblichen Fahrrads voraus, dass der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer gegenĂĽber der Leasinggesellschaft zivilrechtlich Leasingnehmer ist.
  • Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil.
Zur Bewertung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG bei Kauf des Fahrrades nach Leasingende stellt das BayLfSt ergänzend fest:
  • Sollte zunächst der Arbeitgeber das Fahrrad vom Leasinggeber oder einem Dienstleister erwerben und es zu einem geringeren Preis als dem Endpreis i. S. des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG an den Arbeitnehmer weiterveräuĂźern, liegt Arbeitslohn nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG vor.
Darüber hinaus geht das BayLfSt ausführlich auf die Pauschalierung nach § 37b EStG ein und unterscheidet hier zwei Fälle:
  • Bewertung nach § 37b Abs. 1 EStG bei Verkauf durch Dritten an Arbeitnehmer des Leasingnehmers
  • Bewertung nach § 37b Abs. 2 EStG bei Verkauf durch Arbeitgeber an den Arbeitnehmer
Quelle: BayLfSt v. 20.11.2017 - S 2334.2.1-122/4 St32, NWB DokID: QAAAG-72056 (il)Verwandte Artikel:
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