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Grundsteuer | Was die Hamburger Steuerpflichtigen jetzt wissen mĂĽssen (FinBeh Hamburg)

Die Hamburger Finanzbehörde informiert über die am 1.7.2022 beginnende Abgabepflicht für die Feststellungserklärungen zur neuen Hamburger Grundsteuer, die besonders für alle Eigentümer mit Eigentum in Hamburg relevant ist.

Hintergrund: Ab 1.7.2022 müssen die Feststellungserklärungen zur neuen Hamburgischen Grundsteuer abgegeben werden.

Hierzu führt die Finanzbehörde Hamburg weiter aus:

  • Die Feststellungserklärung fĂĽr die neue Hamburgische Grundsteuer ist in der Zeit vom 1.7.2022 bis 31.10.2022 möglichst ĂĽber das Online-Portal Mein ELSTER abzugeben. Neben der Ăśbermittlung ĂĽber das Online-Portal Mein ELSTER ist es auch möglich die Erklärung in Papierform einzureichen, wenn eine elektronische Abgabe nicht möglich ist. Die Papiervordrucke werden auf Anfrage in den Informations- und Annahmestellen der Finanzämter ausgegeben.
  • Zur neuen Hamburgischen Grundsteuer finden die BĂĽrgerinnen und BĂĽrger umfassende Informationsangebote im Internet auf der Webseite www.grundsteuer-hamburg.de.
  • Nach den Sommerferien wird in der Zeit von Mitte bis Ende August der Versand eines die Steuerpflichtigen erinnernden Informationsschreibens zur Umsetzung der Grundsteuerreform stattfinden.

Quelle: Finanzbehörde Hamburg, Pressemitteilung v. 14.6.2022 (RD)

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