Folgende MaĂźnahmen sind geplant:
- EinfĂĽhrung eines Sofortzuschlages fĂĽr von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II, SGB XII, BVG und AsylbLG, die Leistungen nach den fĂĽr Kinder geltenden Regelbedarfsstufen erhalten oder fĂĽr die die Eltern Kinderzuschlag nach dem BKGG erhalten. Der Zuschlag soll 20 Euro/Monat betragen und ab dem 1.7.2022 ausbezahlt werden.
- Auszahlung einer einmaligen finanzielle Unterstützung in Höhe von 100 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII, des AsylbLG und des BVG ("Coronazuschuss"). Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.
Quelle: BMAS online, Meldung v. 16.3.2022 (il)
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