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Gesetzgebung | UnterstĂĽtzung fĂĽr Familien mit wenig Geld (BMAS)

Die Bundesregierung hat am 16.3.2022 den gemeinsam vom Bundesministerium fĂĽr Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium fĂĽr Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf eines "Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes" beschlossen.

Folgende MaĂźnahmen sind geplant:

  • EinfĂĽhrung eines Sofortzuschlages fĂĽr von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II, SGB XII, BVG und AsylbLG, die Leistungen nach den fĂĽr Kinder geltenden Regelbedarfsstufen erhalten oder fĂĽr die die Eltern Kinderzuschlag nach dem BKGG erhalten. Der Zuschlag soll 20 Euro/Monat betragen und ab dem 1.7.2022 ausbezahlt werden.
  • Auszahlung einer einmaligen finanzielle UnterstĂĽtzung in Höhe von 100 Euro fĂĽr erwachsene Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII, des AsylbLG und des BVG ("Coronazuschuss"). Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

Quelle: BMAS online, Meldung v. 16.3.2022 (il)

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