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Gesetzgebung | Neuregelungen im März 2020 (Bundesregierung)

Waffenrecht, Impfpflicht und Bonus fĂĽr Elektroautos - ĂĽber diese und weitere Ă„nderungen informiert die Bundesregierung in einer aktuellen Meldung.

Ă„nderungen im Waffenrecht

Mit der Verschärfung des Waffenrechts wird künftig unter anderem der vollständige Lebenszyklus einer Waffe dokumentiert. Dafür erhalten Hersteller neue Meldepflichten. Auch für unbrauchbar gemachte Waffen wird eine Anzeigepflicht eingeführt. Die Neuregelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die nach den Anschlägen von Paris und Brüssel beschlossen wurde. Das verschärfte Waffenrecht ist auch Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.
Weitere Informationen zum Waffenrecht

Mehr Fachkräfte für Deutschland

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Zielgruppe sind Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung. So wird etwa im Bereich der qualifizierten Beschäftigung zum 1. März die Vorrangprüfung aufgehoben. Bereits vorab hat die BA ein Modellvorhaben gestartet, das Ausländer bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen berät.

Mehr Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Masern: Impfen ist Pflicht!

Ab 1. März müssen Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas sowie in Gemeinschaftsunterkünften wie Asylbewerberheimen betreut werden, gegen Masern geimpft sein. Das gilt auch für Beschäftigte dieser Einrichtungen oder im medizinischen Bereich. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können tödlich enden. Mit dem neuen Gesetz soll in Deutschland eine Impfquote von mindestens 95 Prozent erreicht werden. Diese Quote braucht es, um Masern vollständig zu eliminieren.

Weitere Informationen zur Masernimpfung

Elektromobilität: Neuer Umweltbonus für E-Autos

Zum 19.2.2020 sind Änderungen bei der Förderung der Elektromobilität in Kraft getreten. Eine wichtige Anpassung: Die Kaufprämie für Elektroautos wurde erhöht und beträgt jetzt bis zu 6.000 Euro.

Der erhöhte "Umweltbonus" wurde im Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität beschlossen. Er gilt bis Ende 2025 sowie rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 5.11.2019 zugelassen wurden. Mit Blick auf die Klimaziele 2030 möchten Bundesregierung und Industrie so den Absatz von Elektrofahrzeugen erhöhen.

Anträge können Käuferinnen und Käufer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Weitere Informationen zum Umweltbonus

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 27.2.2020 (il)

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