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Gesetzgebung | Neue Regeln zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Bundesrat)

Der Bundesrat hat ein Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gebilligt. Es setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel ist es, Unternehmen vor Spionage durch Wettbewerber zu schützen.

Ausnahmen fĂĽr Whistleblower

Ausnahmen enthält das Gesetz für so genannte Whistleblower, wenn diese Informationen veröffentlichen, um rechtswidrige Handlungen, berufliches oder sonstiges Fehlverhalten aufzudecken. Voraussetzung: die Aufdeckung kann auch von öffentlichem Interesse sein. So soll verhindert werden, dass die Veröffentlichung allein aus Rache geschieht oder als Druckmittel benutzt wird. So genannte Mischmotivationen sind aber unschädlich.

Unethisches Handeln

Als Fehlverhalten ist nach der Gesetzesbegründung unethisches Handeln anzusehen, auch wenn es im Land des Firmensitzes nicht unbedingt strafbar sein muss - beispielsweise Kinderarbeit oder gesundheits- bzw. umweltschädliche Produktionsbedingungen. Gleiches gilt für die systematische Umgehung von Steuertatbeständen.

Schutz der Pressefreiheit

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit einigen Änderungen verabschiedet und dabei unter anderem den Quellenschutz für Journalisten gestärkt. Außerdem hat er einige Anliegen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme im ersten Durchgang übernommen.

VerkĂĽndung und Inkrafttreten

Mit der Billigung durch den Bundesrat ist das parlamentarische Verfahren beendet. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Hinweis: Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des Bundesrates veröffentlicht.

Quelle:BundesratKOMPAKT v. 12.4.2019 (il)

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