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Gesetzgebung | Bundestag beschlieĂźt Heizkostenzuschuss

Angesichts stark gestiegenen Energiepreise hat der Bundestag am 17.3.2022 das sog. Heizkostenzuschussgesetz in 2./3. Lesung in geänderter Fassung (BT-Drucks. 20/1065) verabschiedet. Gegenüber der ursprünglichen Fassung (BT-Drucks. 20/689) wurde eine Verdoppelung der Zuschüsse beschlossen.

Ziel des Gesetzes ist es, u.a. Empfängern von Wohngeld in diesem Jahr einen einmaligen Heizkostenzuschuss zukommen zu lassen. Anspruchsberechtigt sollen laut Entwurf außerdem „nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte“ sowie Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sein:

  • FĂĽr Wohngeldberechtigte (Bezugszeitraum Oktober 2021 bis März 2022 - fĂĽr mindestens einen Monat) soll der Zuschuss 270 € (ein berĂĽcksichtigtes Haushaltsmitglied) beziehungsweise 350 € (zwei berĂĽcksichtige Haushaltsmitglieder) betragen, fĂĽr jedes weitere berĂĽcksichtigte Haushaltsmitglied kommen zusätzlich 70 € dazu.
  • Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten (Bezugszeitraum s.o.), sollen einmalig 230 € erhalten.

Hinweis:

Alle Berechtigten sollen den Zuschuss ohne Antragstellung erhalten. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Quelle: Bundestag online (il)

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