Ziel des Gesetzes ist es, u.a. Empfängern von Wohngeld in diesem Jahr einen einmaligen Heizkostenzuschuss zukommen zu lassen. Anspruchsberechtigt sollen laut Entwurf außerdem „nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte“ sowie Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sein:
- Für Wohngeldberechtigte (Bezugszeitraum Oktober 2021 bis März 2022 - für mindestens einen Monat) soll der Zuschuss 270 € (ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied) beziehungsweise 350 € (zwei berücksichtige Haushaltsmitglieder) betragen, für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied kommen zusätzlich 70 € dazu.
- Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten (Bezugszeitraum s.o.), sollen einmalig 230 € erhalten.
Hinweis:
Alle Berechtigten sollen den Zuschuss ohne Antragstellung erhalten. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.
Quelle: Bundestag online (il)
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