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Gesetzgebung | Bundesregierung beschlieĂźt Steuerentlastungsgesetz 2022

Die Bundesregierung hat am 16.3.2022 das "Steuerentlastungsgesetzes 2022" beschlossen. GegenĂĽber dem Referentenentwurf (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 3.3.2022) haben sich keine wesentlichen Ă„nderungen ergeben.

Folgende MaĂźnahmen sind rĂĽckwirkend ab dem 1.1.2022 geplant:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll um 200 Euro auf 1.200 Euro steigen.
  • Der Grundfreibetrag soll um 363 Euro auf 10.347 Euro steigen.
  • Die Entfernungspauschale fĂĽr Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) soll befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht werden. Dieser Schritt erfolgt nun zwei Jahre eher als urspĂĽnglich geplant. Ăśber die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener ĂĽbertragen.

Hinweis:

Ăśber den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens halten wir Sie mit unserem ReformRadar auf dem Laufenden.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 16.3.2022 (il)

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