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Gesetzgebung | Bundesregierung beschlieĂźt JStG 2018 (BMF)

Das Bundeskabinett hat am 01.08.2018 den vom BMF vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Die Regelung ist Teil des "Jahressteuergesetzes 2018". Ab Januar 2019 sollen Betreiber elektronischer Marktplätze bestimmte Daten ihrer Händler erfassen. Außerdem besteht für die Betreiber ein Haftungsrisiko für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform.

Hintergrund: Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen, die in Deutschland steuerlich nicht registriert sind, verletzen auf elektronischen Marktplätzen häufig ihre hier bestehenden steuerlichen Pflichten. Insbesondere führen sie für ihre Umsätze, die sie in Deutschland aus den Verkäufen erzielen, keine Umsatzsteuer ab. Dadurch gehen Deutschland wichtige Steuereinnahmen verloren. Da die Bundesländer für die Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer zuständig sind, ist eine enge Zusammenarbeit von zentraler Bedeutung. Deshalb haben Bund und Länder in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eine nationale Regelung im Einklang mit EU-Recht erarbeitet.

Der Gesetzentwurf umfasst zwei Kernelemente:

  • Alle Betreiber elektronischer Marktplätze sollen ab Januar 2019 dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten von Verkäufern zu erfassen, u.a. Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes.
  • Die Betreiber sollen fĂĽr nicht entrichtete Steuern aus Lieferungen haften, die ĂĽber den eigenen elektronischen Marktplatz rechtlich begrĂĽndet wurden. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfĂĽllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Marktplatz ausschlieĂźen.

Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, so dass die neue Regelung am 01.01.2019 in Kraft treten kann. Damit geht Deutschland entschlossen gegen den Steuerbetrug beim Online-Handel vor, noch bevor voraussichtlich im Jahr 2021 parallel erarbeitete europäische Maßnahmen wirksam werden können.

Der Regierungsentwurf des JStG 2018 (neuer Titel: "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften") ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF, Pressemitteilung v. 01.08.2018 (il)

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