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Finanzverwaltung NRW | PrĂĽffelder 2018 (OFD)

Die Oberfinanzdirektion NRW hat die Prüffelder für das Kalenderjahr 2018 veröffentlicht.

Hierzu führt die OFD NRW weiter aus: Im Kalenderjahr 2018 werden durch die Finanzämter die zentralen Prüffelder "Beiträge von Arbeitnehmern zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen", "Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG" sowie "Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG" bearbeitet.
  • Die fĂĽr das Kalenderjahr 2018 von den Finanzämtern ausgewählten dezentralen PrĂĽffelder ergeben sich aus der Tabelle, die die OFD auf ihrer Homepage veröffentlicht hat.
  • Sofern Ihr Fall von einem PrĂĽffeld betroffen ist, reichen Sie bitte zur beiderseitigen Arbeitserleichterung die notwendigen Unterlagen und Angaben direkt mit Abgabe der Steuererklärung ein. Bei RĂĽckfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Hinweis: Die Liste der Prüffelder für das Kalenderjahr 2018 können Sie hier einsehen. Quelle: OFD NRW online (il) Verwandte Artikel:
  • L'habitant, Ferienimmobilien im Fokus der Finanzverwaltung, NWB 46/2017 S. 3490, NWB DokID: WAAAG-61229


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