Blog

Einkommensteuer | EinkĂĽnfte aus ruhendem Gewerbebetrieb (BFH)

Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb stellen originär gewerbliche Einkünfte dar. Ruht der Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft, kann diese schon deshalb keine gewerblich geprägte Gesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG sein (BFH, Urteil v. 09.11.2017 - IV R 37/14; veröffentlicht am 31.01.2018).

Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Klägerin ist eine KG. Ende des Jahres 1967 trat ihr vormaliger Kommanditist A zunächst als Komplementär in die Klägerin ein. Zum 01.01.1978 schied er als Komplementär wieder aus und trat erneut als Kommanditist in die Klägerin ein. Neue Komplementärin der Klägerin wurde die A-GmbH. Im September 1982 trat die A-GmbH aus der Klägerin aus. Seitdem sind nur noch natürliche Personen Gesellschafter der Klägerin. Die Klägerin war von ihrer Gründung bis zum Ende des Jahres 1966 als Bauträgerin und Grundstückshändlerin tätig. Im Jahr 1967 errichtete sie ein Seniorenwohnheim, das sie langfristig vermietete. Im selben Jahr stellte die Klägerin ihre Bautätigkeit vollständig ein. Die Klägerin verwaltete und nutzte ab diesem Zeitpunkt nur noch ihr eigenes Grund- und Kapitalvermögen. Die Mieterin des Seniorenwohnheims kündigte den Mietvertrag zum 31.12.2002. Der Klägerin gelang es nicht, die Immobilie anderweitig zu vermieten. Im Oktober 2004 veräußerte sie diese schließlich.

Das FA ging von einer Betriebsaufgabe zum 31.12.2003 aus und behandelte die Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb. Das FG wies die Klage, mit der die Klägerin weiterhin die Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung begehrte, als unbegründet ab. Das FA habe zu Recht Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt. Den Gewerbebetrieb habe die Klägerin aber bis zum 31.12.2003 nicht aufgegeben.

Der BFH fĂĽhrte hierzu u.a. aus:

  • Der Betrieb der Klägerin wurde im Streitjahr noch nicht aufgegeben, sondern ruhte nur. Die erzielten EinkĂĽnfte stellen gewerbliche EinkĂĽnfte dar.
  • Ab 01.01.1968 war die Klägerin nicht mehr als Bauträgerin tätig. Dass eine andere Gesellschaft diese Tätigkeit fortfĂĽhrte, lässt fĂĽr sich genommen nicht darauf schlieĂźen, dass die Klägerin ihre gesamte gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat. Denn die Klägerin war zuvor nicht nur als Bauträgerin, sondern daneben auch als GrundstĂĽckshändlerin tätig gewesen.
  • Jedenfalls im Hinblick auf jene Tätigkeit war fĂĽr einen AuĂźenstehenden nicht erkennbar, ob auch diese zusammen mit der Bauträgertätigkeit endgĂĽltig eingestellt worden war. Denn die Klägerin war unverändert EigentĂĽmerin des von ihr selbst errichteten und als Betriebsvermögen behandelten Seniorenwohnheims.
  • Es war daher nicht ausgeschlossen, dass auch diese Immobilie, die aus einer Vielzahl von Wohneinheiten bestand, Gegenstand weiterer Verkaufsaktivitäten der Klägerin hätte sein sollen.
  • Dem steht nicht entgegen, dass das Seniorenwohnheim langfristig vermietet war, da eine Vermietung die Vermarktung solcher Objekte regelmäßig erleichtert und sich gĂĽnstig auf den zu erzielenden Kaufpreis auswirkt. Die Klägerin war deshalb jederzeit in der Lage, den Betrieb als GrundstĂĽckshändlerin wieder aufzunehmen.
  • Der erfolgte Austritt der A-GmbH aus der Klägerin war fĂĽr die Qualifikation ihrer EinkĂĽnfte im Streitjahr als solche aus Gewerbebetrieb unerheblich. Denn die Klägerin war bis zum Ende des Streitjahres keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG.
  • Eine GmbH & Co. KG mit originär gewerblichen EinkĂĽnften ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG.
  • Die EinkĂĽnfte aus der Vermietung des Seniorenwohnheims stellen mangels einer wirksam gegenĂĽber dem FA erklärten Aufgabe der originär gewerblichen GrundstĂĽckshändlertätigkeit auch im Streitjahr originär gewerbliche EinkĂĽnfte der Klägerin dar.

Hauptbezug: BFH, Urteil v. 09.11.2017 - IV R 37/14, NWB DokID: DAAAG-71473

Verwandte Artikel:

  • Lukas, Betriebsaufgabe, Grundlagen, NWB DokID: QAAAE-67585
  • Gehrmann, Gewerbliche EinkĂĽnfte von Personengesellschaften, infoCenter, NWB DokID: AAAAC-42076
  • Hiller/Wildermuth, Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung im Ganzen, Grundlagen, NWB DokID: WAAAG-39084
Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!