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Corona | Unternehmenshilfen verlängert (Bundesrat)

Corona-Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Unternehmen sind noch bis Ende Juni 2022 möglich. Der Bundesrat hat am 17.12.2021 einem entsprechenden Verlängerungsbeschluss des Bundestages zugestimmt.

Hintergrund: Grundlage ist die Entscheidung der Europäischen Kommission, den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 bis zum 30.6.2022 zu verlängern. Europarechtlich sind damit die Voraussetzungen für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschaffen, ihre Corona-Hilfsprogramme fortzuführen. Der Gesetzesbeschluss setzt diese Möglichkeit in nationales Recht um.

Das Gesetz zur Ă„nderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes sieht u.a. vor:

  • Nach derzeitiger Rechtslage sind UnterstĂĽtzungen fĂĽr Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in Not gerieten, nur bis Ende des Jahres möglich - diese Befristung wird nun um sechs Monate bis Ende Juni 2022 ausgedehnt.
  • Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll den wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie entgegenwirken. Betroffene Unternehmen können Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten sowie Kapitalhilfen erhalten. Errichtet wurde der Fonds durch das Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz, dem der Bundesrat im März 2020 zugestimmt hatte.
  • Da es sich um eine zeitliche begrenzte Verlängerung von lediglich sechs Monaten handelt, ist der Garantierahmen von 400 auf 100 Mrd. € und die Kreditermächtigung von 100 auf 50 Mrd. € reduziert.

Hinweis

Das Gesetz kann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Das Gesetz soll zum 1.1.2022 in Kraft treten.

Quelle: BundesratKOMPAKT (JT)

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