Blog

Berufsrecht | Übermittlung von Daten nach § 10 StBerG (Gleich lautende Erlasse)

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Übermittlung von Daten nach § 10 Steuerberatungsgesetz (StBerG) Stellung genommen (Gleich lautende Erlasse der Länder v. 1.9.2021 - FM3-S 0824-1/14).

Hintergrund:

§ 10 StBerG ist durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363) neu gefasst worden.

Neben allgemeinen Ausführungen zur neu gefassten Vorschrift gehen die obersten Finanzbehörden der Länder in dem 14-seitigen Erlass auf die folgenden Punkte näher ein:

  • Anwendungsbereich des § 10 Absatz 1 StBerG
    • Zulassung zur PrĂĽfung / Befreiung von der PrĂĽfung zum Steuerberater
    • Bestellung / Wiederbestellung / RĂĽcknahme der Bestellung / Widerruf der Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
    • Anerkennung / RĂĽcknahme der Anerkennung / Widerruf der Anerkennung als BerufsausĂĽbungsgesellschaft oder als Lohnsteuerhilfeverein
    • Einleitung oder DurchfĂĽhrung eines berufsaufsichtlichen Verfahrens
    • ĂśberprĂĽfung der Voraussetzungen fĂĽr die Bestellung eines Beratungsstellenleiters im Sinne des § 23 Absatz 3 StBerG
    • Untersagung nach § 3f StBerG
  • Unterbleiben einer Ăśbermittlung von Daten nach § 10 Absatz 2 StBerG
  • DatenĂĽbermittlungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften

Hinweis:

Die Erlasse treten mit Inkrafttreten des neugefassten § 10 StBerG am 1.8.2022 (vgl. Artikel 4 Nummer 7 in Verbindung mit Artikel 36 Absatz 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7. Juli 2021, BGBl. I S. 2363) an die Stelle der Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Mitteilungen der Finanzbehörden über Pflichtverletzungen und andere Informationen gemäß § 10 StBerG vom 22. Juli 2014 (BStBl I S. 1195).

Quelle: BMF online (il)

Diese Seminare könnten Sie interessieren:

Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!