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Berufsrecht | Hilfsmittelerlass 2022 (BMF)

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2022 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel veröffentlicht.

Hierzu wird u.a. ausgefĂĽhrt:

  • Der schriftliche Teil der SteuerberaterprĂĽfung 2022 findet bundeseinheitlich vom 11. bis 13. Oktober 2022 statt.
  • FĂĽr den schriftlichen Teil der SteuerberaterprĂĽfung 2022 werden als Hilfsmittel die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschlieĂźlich ggf. hierzu erlassener DurchfĂĽhrungsverordnungen und Richtlinien zugelassen: Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz, Umsatzsteuergesetz, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, AuĂźensteuergesetz, Investitionszulagengesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Grundsteuergesetz, BĂĽrgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Steuerberatungsgesetz.
  • Es liegt in der Verantwortung der Bewerber, dafĂĽr Sorge zu tragen, dass ihnen neben dem aktuellen Rechtsstand des PrĂĽfungsjahres 2022 die vorgenannten Vorschriften auch in der fĂĽr das Kalenderjahr 2021 geltenden Fassung zur VerfĂĽgung stehen. Sofern bei der Lösung einzelner Aufgaben ein anderer Rechtsstand maĂźgeblich ist, werden die entsprechenden Rechtsvorschriften dem Aufgabentext als Anlage beigefĂĽgt.
  • Es liegt in der Verantwortung der Bewerber, dafĂĽr Sorge zu tragen, dass ihnen neben dem aktuellen Rechtsstand des PrĂĽfungsjahres 2022 die vorgenannten Vorschriften auch in der fĂĽr das Kalenderjahr 2021 geltenden Fassung zur VerfĂĽgung stehen. Sofern bei der Lösung einzelner Aufgaben ein anderer Rechtsstand maĂźgeblich ist, werden die entsprechenden Rechtsvorschriften dem Aufgabentext als Anlage beigefĂĽgt.
  • Die Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage dĂĽrfen weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, FuĂźnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Fachkommentare sind ausdrĂĽcklich nicht zugelassen.
  • Die jeweiligen Textausgaben sind von den Bewerbern selbst zu beschaffen und zur PrĂĽfung mitzubringen. Sie dĂĽrfen auĂźer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. Die Griffregister dĂĽrfen Stichworte aus der Ăśberschrift und Paragraphen enthalten. Eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig.
  • Die Benutzung eines nicht programmierbaren Taschenrechners ist zulässig, sofern eine Verbindung mit dem Internet nicht möglich ist.

Hinweis: Nähere Angaben zu den benötigten und erlaubten Hilfsmitteln finden Sie im Hilfsmittelerlass 2022.

Quelle: BMF online (JT)

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