Das BMF hat zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen nach dem ZollkodexAnpG Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 14.10.2015 - IV C 5 - S 2332/15/10001).In dem Schreiben geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:
  • Begriff der Betriebsveranstaltung (hier u.a. Klarstellung, dass die Ehrung eines einzelnen Jubilars oder eines einzelnen Arbeitnehmers - z. B. bei dessen Ausscheiden aus dem Betrieb - keine Betriebsveranstaltung darstellt),
  • Begriff der Zuwendung (alle Aufwendungen, unabhängig davon, ob sie einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbar sind)
  • Begriff des Arbeitnehmers (aktive und ehemalige Arbeitnehmer, Praktikanten, Referendare, ähnliche Personen sowie Begleitpersonen, u.U. auch Leiharbeitnehmer)
  • Berechnung des Freibetrags, Voraussetzung fĂĽr dessen Gewährung sowie Häufigkeit der möglichen Inanspruchnahme (zwei Veranstaltungen)
  • Besteuerung der Zuwendungen
  • Erstattung von Reisekosten
  • Auswirkungen auf die Umsatzsteuer (es gelten die lohnsteuerrechtlichen Grundsätze; von einer ĂĽberwiegend durch das unternehmerische Interesse des Arbeitgebers veranlassten, ĂĽblichen Zuwendung ist i.d.R. auszugehen, wenn der Betrag je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung 110  € einschlieĂźlich Umsatzsteuer nicht ĂĽberschreitet. Die Erhöhung der Aufmerksamkeitsgrenze von 60 € durch die LStĂ„R 2015 wird auch in Abschnitt 1.8 Absatz 3 Satz 2 UStAE ĂĽbernommen).
Hinweise: Das Schreiben gilt im Hinblick auf die lohn- und einkommensteuerlichen Regelungen für alle nach dem 31.12.2014 endenden Lohnzahlungszeiträume sowie für nach dem 31.12.2014 beginnende Veranlagungszeiträume. R 19.5 LStR 2015 ist für diese Zeiträume nicht mehr anzuwenden.
Das Schreiben gilt für die Umsatzbesteuerung von Sachzuwendungen und Betriebsveranstaltungen, die nach dem 31.12.2014 ausgeführt wurden. Aus Vereinfachungsgründen ist es nicht zu beanstanden, wenn die Grundsätze dieses Schreibens erst auf die Umsatzbesteuerung von Sachzuwendungen und Betriebsveranstaltungen angewendet werden, die ab dem Tag nach der Veröffentlichung des Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I ausgeführt werden. Hauptbezug: BMF, Schreiben v. 14.10.2015 - IV C 5 - S 2332/15/10001, NWB DokID: YAAAF-06296Verwandte Artikel:
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  • DĂĽrr, Betriebsveranstaltungen - Altregelung bis zum 31. 12. 2014 vs. Neuregelung seit 1. 1. 2015, SteuerStud 2/2015 S. 83, NWB DokID: GAAAE-82170
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  • Seifert, Betriebsveranstaltungen: Rechtsfolgen der Mitnahme einer privaten Begleitung, StuB 7/2015 S. 268, NWB DokID: GAAAE-87805
  • Seifert, Zollkodexanpassungsgesetz: Neues zur Betriebsveranstaltung, StuB 1/2015 S. 29, NWB DokID: TAAAE-81937
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  • BMF, Schreiben v. 14.10.2015 - IV C 5 - S 2332/15/10001, NWB DokID: YAAAF-06296
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