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Verfahrensrecht | Mobiles Scannen von Belegen (BStBK)

Die BStBK hat eine überarbeitete Muster-Verfahrensdokumentation mit Informationen zu den Vorgaben zum mobilen Scannen bei der Belegdokumentation veröffentlicht. Hintergrund ist das überarbeitete BMF-Schreiben zu den GoBD.

Hintergrund: Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) enthalten in der am 28.11.2019 vom BMF veröffentlichten überarbeiteten Fassung erstmals Aussagen zum mobilen Scannen.

Die Finanzverwaltung fordert in den GoBD für zahlreiche Bereiche Verfahrensdokumentationen von steuerpflichtigen Unternehmen. Das betrifft vor allem eine geordnete und sichere Belegablage oder die Umwandlung von Papierdokumenten in elektronische Dokumente. Durch die Möglichkeit, Belege mit einem Smartphone abzufotografieren und in der Cloud zu speichern, ergeben sich neue Vorgaben für Steuerberater und Unternehmen.

Die aktualisierte Muster-Verfahrensdokumentation von BStBK und DStV zeigt u. a. die einzelnen Verfahrensschritte der Belegbearbeitung und gibt Hilfestellung zur Anleitung der Mitarbeiter und zu den Anforderungen an die verwendete Hard- sowie Software. Das digitale Belegabbild soll zukünftig den Papierbeleg für Nachweis- und Dokumentationszwecke vollständig ersetzen. So sind keine originalen Papierbelege mehr notwendig, um die Aufzeichnungen ordnungsgemäß zu führen.

Quelle: Pressemitteilung der BStBK 23/2019 vom 2.12.2019 (ImA)

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  • NWB-Nachricht v. 29.11.2019, Buchführung | Neues BMF-Schreiben zu den GoBD, NWB DokID: PAAAH-36260
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