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Verfahrensrecht | Anwendungserlass zu § 146a AO (BMF)

Das BMF hat das Schreiben zur Anwendung des § 146a AO veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 17.6.2019 - IV A 4 - S 0316-a/18/10001).

Hintergrund: Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016 (BGBl. S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme).

In dem nun veröffentlichten Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a AO geht das BMF auf folgende Punkte ein:

1. Allgemeines und Begriffsdefinition

  • elektronisches Aufzeichnungssystem
  • elektronische oder computergestĂĽtzte Kassensysteme oder Registrierkassen
  • Schutz durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (§ 146a Abs. 1 Satz 2 AO)
  • Schutzziele
  • zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
  • Vorgang
  • Transaktion
  • Geschäftsvorfälle
  • Andere Vorgänge

2. Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

3. Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung

  • Anforderungen an die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
  • Komponenten der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
  • Protokollierung von Vorgängen durch die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
  • Anwendungs- und Protokolldaten
  • Ablauf der Protokollierung
  • Begriffsdefinitionen zur Protokollierung

4. Einheitliche digitale Schnittstelle fĂĽr steuerliche AuĂźenprĂĽfungen und Nachschauen

5. Anforderung an den Beleg

6. Belegausgabe

7. Ausfall der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung

8. Elektronische Aufbewahrung der Aufzeichnungen

9. Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO

10. Zertifizierung

11. Verbot des gewerbsmäßigen Bewerbens und In- Verkehr-Bringens nach § 146a Abs. 1 Satz 5 AO

12. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 146a AO

Quelle: BMF, Schreiben v. 17.6.2019 - IV A 4 - S 0316-a/18/10001, NWB DokID: GAAAH-21300 (il)

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